Stärkungspakt: Korrekturverfahren zur Konsolidierungshilfe abgeschlossen / Minister Jäger: Neuberechnung schafft gleiche Bedingungen bei Kommunen in Finanznot

4. Dezember 2012
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Kommunalminister Ralf Jäger hat in Düsseldorf das Ergebnis eines Korrekturverfahrens zum Stärkungspakt vorgestellt. Die Korrektur war nötig geworden, weil etliche Kommunen falsche statistische Daten gemeldet hatten. „Es ist ärgerlich, dass 26 Kommunen mit einer gerin­geren Konsolidierungshilfe rechnen müssen“, erklärte Jäger. So erhält die Stadt Oberhausen nach der Neuberechnung 52,7 Millionen Euro statt 65,5 Millionen Euro. 35 Kommunen profitieren dagegen von der statistischen Überprüfung. Die zehn Städte im Kreis Recklinghausen können mit 20,7 Millionen Euro zusätzlich rechnen.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Kommunalminister Ralf Jäger hat in Düsseldorf das Ergebnis eines Korrekturverfahrens zum Stärkungspakt vorgestellt. Die Korrektur war nötig geworden, weil etliche Kommunen falsche statistische Daten gemeldet hatten. „Es ist ärgerlich, dass 26 Kommunen mit einer gerin­geren Konsolidierungshilfe rechnen müssen“, erklärte Jäger. So erhält die Stadt Oberhausen nach der Neuberechnung 52,7 Millionen Euro statt 65,5 Millionen Euro. 35 Kommunen profitieren dagegen von der statistischen Überprüfung. Die zehn Städte im Kreis Recklinghausen können mit 20,7 Millionen Euro zusätzlich rechnen.

Die Höhe der Konsolidierungshilfe für die 61 Stärkungspaktgemeinden wurde auf der Grundlage von Daten der amtlichen Statistik aus den Jahren 2004 bis 2008 errechnet. Einzelne Kommunen hatten daraufhin die Richtigkeit der von ihnen gemeldeten statistischen Daten bezweifelt. Allen 61 am Stärkungspakt teilnehmenden Städten und Gemeinden sowie 17 Kreisen und den beiden Landschaftsverbänden wurde deshalb Gelegenheit gegeben, ihre Daten zu überprüfen. „Dabei hat sich ge­zeigt, dass die Meldungen vieler Kommunen nicht richtig waren“, sagte der Kommunalminister.

Die Ergebnisse der Neuberechnung bedürfen nun der weiteren Bera­tung und der gesetzlichen Umsetzung im Landtag. „Bei der Aufteilung der Konsolidierungshilfe müssen für alle Kommunen die gleichen Be­dingungen gelten. Mit einer Korrektur des Gesetzes können wir das Stärkungspaktgesetz auf eine gesicherte statistische Grundlage stellen“, sagte Jäger.

Mit dem Beginn des Gesetzgebungsverfahrens ist Anfang 2013 zu rechnen. Wenn der Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung beschließt, werden die neu berechneten Beträge ab dem Jahr 2013 ausgezahlt. „Wir wollen den Kommunen, deren Not am größten ist, gleichermaßen helfen. Deshalb muss es bei der Aufteilung der
Konsolidierungshilfe gerecht zugehen“, sagte Jäger.

Eine Tabelle mit den neu berechneten Konsolidierungshilfen ist auf der folgenden Internet-Seite zu finden:

http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunale-haushalte/aktionsplan-kommunalfinanzen/staerkungspakt-stadtfinanzen.html

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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