Stärkungspakt: Konsolidierungshilfe wird gerecht verteilt / Kommunalminister Jäger: Neuberechnung schafft gleiche Bedingungen für Kommunen in Finanznot

12. März 2013
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Die NRW-Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine gerechte Verteilung der Konsolidierungshilfe für Kommunen im Stärkungspakt bewirkt. „Wir wollen den finanziell schwächsten Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen Weg aus der Schuldenfalle ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir die Datenbasis im Gesetz anpassen und Gelder umschichten“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Infolge der Korrektur müssen in einigen wenigen Fällen die Haushaltssanierungspläne deutlich angepasst werden. „Gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden werden wir nach individuellen Lösungen suchen“, betonte Jäger. Das Gesetz biete hierzu genügend Spielraum. „Ziel bleibt weiterhin ein ausgeglichener Haushalt der Stärkungspakt-Kommunen, spätestens im Jahr 2021, dann ohne Konsolidierungshilfe des Landes“, unterstrich der Minister.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Die NRW-Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine gerechte Verteilung der Konsolidierungshilfe für Kommunen im Stärkungspakt bewirkt. „Wir wollen den finanziell schwächsten Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen Weg aus der Schuldenfalle ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir die Datenbasis im Gesetz anpassen und Gelder umschichten“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Infolge der Korrektur müssen in einigen wenigen Fällen die Haushaltssanierungspläne deutlich angepasst werden. „Gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden werden wir nach individuellen Lösungen suchen“, betonte Jäger. Das Gesetz biete hierzu genügend Spielraum. „Ziel bleibt weiterhin ein ausgeglichener Haushalt der Stärkungspakt-Kommunen, spätestens im Jahr 2021, dann ohne Konsolidierungshilfe des Landes“, unterstrich der Minister.

Die neu berechneten Beträge werden ab Oktober dieses Jahres ausgezahlt, sofern der Landtag die geplante Gesetzesänderung beschließt. „Wir wollen den Kommunen, deren Not am größten ist, gleichermaßen helfen. Deshalb muss es bei der Aufteilung der Konsolidierungshilfe gerecht zugehen“, hob Jäger hervor.

Die Gesetzesanpassung war notwendig geworden, nachdem mehrere Kommunen Korrekturbedarf an ihren statistischen Daten gesehen hatten. Für 26 Kommunen führt dies zu geringeren Landeshilfen, 35 Kommunen profitieren dagegen von der statistischen Überprüfung.

Mit dem Stärkungspaktgesetz werden bis Ende dieses Jahres mehr als 1,2 Milliarden Euro an finanzschwache Kommunen ausgezahlt. Allein die Entlastungen über das Gemeindefinanzierungsgesetz bringen nochmals knapp 1,3 Milliarden Euro zusätzlich in die kommunalen Kassen. Insgesamt hat die Landesregierung für die Kommunen mit den Haushalten 2010 bis 2013 rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt.

Eine Tabelle mit den neu berechneten Konsolidierungshilfen ist auf der folgenden Internet-Seite zu finden: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunale-haushalte/haushaltssicherung/staerkungspakt-stadtfinanzen_3739.html


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