Stärkung des nordrhein-westfälischen Parlamentarismus / Landtagspräsidentin und Ministerpräsidentin unterzeichnen Parlamentsinformationsvereinbarung

13. Dezember 2012
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Die fortgeschriebene Parlamentsinformationsvereinbarung haben Landtagspräsidentin Carina Gödecke und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im früheren Kabinettsaal in der Villa Horion unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Landtag nun regelmäßig Berichte der Landesregierung zu subsidiaritätsrelevanten EU-Vorhaben erhält und damit in der Europapolitik gestärkt wird. Damit wird ein Anliegen aller Fraktionen aus der vergangenen Wahlperiode verwirklicht.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die fortgeschriebene Parlamentsinformationsvereinbarung haben Landtagspräsidentin Carina Gödecke und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im früheren Kabinettsaal in der Villa Horion unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Landtag nun regelmäßig Berichte der Landesregierung zu subsidiaritätsrelevanten EU-Vorhaben erhält und damit in der Europapolitik gestärkt wird. Damit wird ein Anliegen aller Fraktionen aus der vergangenen Wahlperiode verwirklicht.

Landtagspräsidentin Gödecke dankte der Landesregierung für die kon­struktiven Gespräche über die Weiterentwicklung der Parlamentsinfor­mationsvereinbarung. Gödecke: „Die Vereinbarung stärkt die Rechte des Landtags. Die Landesregierung sagt damit zu, die Fraktionen und die Abgeordneten des NRW-Parlaments über europäische Angelegen­heiten zu unterrichten.“

Dazu sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: „Mit der heute unter­zeichneten Parlamentsinformationsvereinbarung stärken wir die Euro­pafähigkeit des Landtags. Dies ist auch aus Sicht der Landesregierung wichtig, damit sich unser Land als eine der größten Regionen in Europa mehr Gehör verschaffen kann. Zugleich stärken wir damit die konstruk­tive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Verfassungsorgane Landtag und Landesregierung.“

Einig waren sich beide Seiten, dass weitere Schritte zur Stärkung des Parlamentarismus in dieser Legislaturperiode folgen werden. Diese sol­len in parlamentarischen Arbeitsgruppen sowie in einer Verfassungs­kommission diskutiert und vorbereitet werden.

Die Parlamentsinformationsvereinbarung wurde gegen Ende der 14. Wahlperiode zwischen dem Landtag und der Landesregierung abge­schlossen. Die jetzige Fortschreibung geht auf einen Konsens zwischen allen Fraktionen des Landtags in der 15. Wahlperiode zurück und wurde nach der Auflösung des Landtags dem Ständigen Ausschuss zugeleitet.

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