Stärkung der Gremien und mehr Transparenz: Landesregierung legt Entwurf für ein neues WDR-Gesetz vor

Neue Impulse zur Stärkung der Aufsicht setzt der Gesetzentwurf der Landesregierung zum neuen WDR-Gesetz

10. September 2015
Fot des Düsseldorfer WDR-Gebäudes mit dem WDR-Logo

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Rundfunkrat in Fragen der Aufsicht über die Geschäftsführung des WDR zukünftig stärker durch den Verwaltungsrat entlastet wird, der Aufsichtsaufgaben in Rechts- und Finanzfragen übernehmen soll. In gleichem Zuge wird der Verwaltungsrat zu einem Expertengremium fortentwickelt, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden und eine effiziente Aufsicht gewährleisten zu können.

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Neue Impulse zur Stärkung der Aufsicht setzt der Gesetzentwurf der Landesregierung zum neuen WDR-Gesetz. Medienministerin
Dr. Angelica Schwall-Düren: „Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Medienaufsicht effizienter gestalten, die Gremien stärken und die Transparenz steigern. Bürgerinnen und Bürger, das hat unsere Online-Konsultation ergeben, möchten in die Gestaltung ,ihres WDR‘ miteinbezogen werden. Dies wollen wir sicherstellen mit einem Gesetz, das den Grundsätzen von Transparenz und Partizipation verpflichtet ist.“ Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf bereits gebilligt, er wurde jetzt dem Landtag übersandt und soll im nächsten Plenum in erster Lesung beraten werden.
 
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Rundfunkrat in Fragen der Aufsicht über die Geschäftsführung des WDR zukünftig stärker durch den Verwaltungsrat entlastet wird, der Aufsichtsaufgaben in Rechts- und Finanzfragen übernehmen soll. In gleichem Zuge wird der Verwaltungsrat zu einem Expertengremium fortentwickelt, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden und eine effiziente Aufsicht gewährleisten zu können. Ministerin Schwall-Düren: „Die fortschreitende Entwicklung von Technologien und die Veränderung von Prozessen sowie die angesichts der Konvergenz der Medien immer komplexeren Rechtsfragen und Vertragsgestaltungen erfordern Spezialwissen und Erfahrung gleichermaßen. Nur wenn sichergestellt ist, dass die Gremien diesen Anforderungen gerecht werden, können sie ihre Kontrollaufgaben erfüllen.“
 
In seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2014 festgestellt, dass bei der Zusammensetzung der Gremien den stetigen gesellschaftlichen Veränderungen stärker Rechnung zu tragen ist. Der Entwurf zum neuen WDR-Gesetz sieht daher vor, dass im Rundfunkrat per Gesetz nicht berücksichtigte Verbände und Organisationen die Möglichkeit erhalten, sich beim Landtag um die Entsendung eines Vertreters zu bewerben, um so eine zusätzliche Perspektive in die Aufsicht über den WDR einzubringen. Auch verbandlich nicht organisierte Personen sollen sich künftig um eine Mitgliedschaft im Rundfunkrat bewerben können. Die Auswahl dieser Einzelbewerber erfolgt durch den Rundfunkrat selbst.
 
Die im Frühjahr 2015 durchgeführte vierwöchige Online-Konsultation zur Novellierung des WDR-Gesetzes, deren Ergebnisse weiterhin auf der Webseite www.wdrgesetz.nrw.de einsehbar sind, haben ein großes Interesse bei Bürgerinnen und Bürgern an der Entwicklung und Ausrichtung des WDR gezeigt. Weit über 1200 Kommentare waren eingegangen und über 1700 Bewertungen wurden abgegeben. Eine Vielzahl an Beiträgen beschäftigte sich mit den Themen Transparenz, Partizipation, Zusammensetzung und Qualifikation der Gremien aber auch mit dem Programm und dessen Qualität.
 
Neben der Veränderung der Gremienstruktur fördert der Gesetzentwurf deshalb die Transparenz ebenso wie partizipative Elemente. Die Sitzungen des Rundfunkrats sollen daher in der Regel künftig öffentlich stattfinden. Auch bedarf es im Sinne der Transparenz einer Offenlegung wesentlicher Informationen über die Arbeit des WDR. Dies umfasst Berichts- und Veröffentlichungspflichten ebenso wie die Pflicht, alle relevanten Informationen und Unterlagen im Onlineangebot zugänglich zu machen.
 
Der Gesetzentwurf stellt zudem die Aufgaben der Aufsichtsgremien in zwei Bereichen klar. Einerseits betrifft dies die Kontrolle von Tochterunternehmen. Künftig sollen Programmbeschaffungen ab einer bestimmten Höhe auch dann der Kontrolle der Gremien unterliegen, wenn sie von Tochtergesellschaften des WDR beauftragt werden. Andererseits bestand Klarstellungsbedarf bei Kooperationen des WDR. Der WDR soll außerdem künftig darin bestärkt werden, mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern und privaten Dritten zusammenzuarbeiten. Hierdurch können Synergien geschaffen werden, die sowohl einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wie auch zur Erfüllung des Qualitätsanspruchs des WDR leisten können.
 
Nach der Neufassung des Landesmediengesetzes im Jahr 2014 hat die Landesregierung nun mit dem Entwurf für das WDR-Gesetz ein weiteres wichtiges Mediengesetz vorgelegt. Das WDR-Gesetz, das zuletzt im Jahr 2009 umfassend novelliert wurde, soll an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Mit der Zuleitung an den Landtag geht der Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt in das parlamentarische Verfahren mit der ersten Lesung im nächsten Plenum. Voraussichtlich in Kraft treten könnte das Gesetz dann Anfang 2016.

Den Gesetzentwurf finden Sie unter www.mbem.nrw.

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