Städte, Gemeinden und Kreise erhalten 2013 Rekordsumme vom Land / Kommunalminister Jäger: Zuweisungen steigen um 2,8 Prozent auf 8,7 Milliarden Euro

4. Dezember 2012
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Die NRW-Kommunen erhalten im Jahr 2013 rund 8,7 Milliarden Euro Zuweisungen vom Land. Der Betrag steigt gegenüber 2012 um rund 235 Millionen Euro (2,8 Prozent). Dies ergibt sich aus der zweiten Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013, die Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf vorstellte.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Die NRW-Kommunen erhalten im Jahr 2013 rund 8,7 Milliarden Euro Zuweisungen vom Land. Der Betrag steigt gegenüber 2012 um rund 235 Millionen Euro (2,8 Prozent). Dies ergibt sich aus der zweiten Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013, die Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf vorstellte. „Die Zuweisungen des Landes sind ein neuer Rekord. Wir bleiben ein verlässlicher Partner aller Kommunen und unterstützen sie bei der Sanierung ihrer Haushalte“, sagte Jäger.

Die zweite Modellrechnung basiert auf den Steuereinnahmen des Landes in der Referenzperiode (1. Oktober 2011 bis 30. September 2012). Sie enthält die Finanzzuweisungen, die den Kommunen voraussichtlich durch das GFG 2013 zur Verfügung gestellt werden. Gegenüber der im August veröffentlichten ersten Modellrechnung ist das Gesamtvolumen geringfügig um rund 63 Millionen Euro zurückgegangen. Grund ist eine Erstattung im Bereich der Körperschaftsteuer.

„Wir geben die gestiegenen Steuereinnahmen an die Kommunen weiter. Und sie profitieren auch weiterhin von den Entlastungen, die wir 2010 beschlossen haben“, erläuterte Jäger. Seit 2010 werden die Kommunen nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. Dadurch stehen jährlich rund 300 Millionen Euro mehr als vor der Entlastung zur Verfügung.

Jäger mahnte erneute eine stärkere Unterstützung der Städte und Gemeinden durch den Bund an: „Die Soziallasten bleiben ein Hauptproblem der finanziellen Schieflage bei den Kommunen. Die bislang in Berlin beschlossenen Entlastungen reichen bei weitem nicht aus. Weitere Schritte müssen folgen.“

Das GFG 2013 soll im Dezember in erster Lesung im Landtag beraten werden.

Die zweite Modellrechnung ist im Internet abrufbar unter: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunaler-finanzausgleich/gfg-2013.html

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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