Staatssekretär Eumann zum Presse-Grosso-Urteil: Gefahr für die Pressevielfalt

26. Februar 2014
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Mit Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht das Pressevertriebssystem Presse-Grosso nachhaltig in Frage. Das Gericht hat auch in zweiter Instanz einer Klage der Bauer Media Group stattgegeben. Damit wird den Verlegern nun die Möglichkeit eingeräumt, die Vertriebskonditionen direkt mit einzelnen Grossisten auszuhandeln, statt dies wie bisher zentral mit deren Bundesverband tun zu müssen.

Presseinformation – 147/2/2014                                                                                            Düsseldorf, 26. Februar 2014

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Mit Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht das Pressevertriebs­system Presse-Grosso nachhaltig in Frage. Das Gericht hat auch in zweiter Instanz einer Klage der Bauer Media Group stattgegeben. Damit wird den Verlegern nun die Möglichkeit eingeräumt, die Vertriebs­konditionen direkt mit einzelnen Grossisten auszuhandeln, statt dies wie bisher zentral mit deren Bundesverband tun zu müssen.

NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann: „Nach diesem Urteil besteht nun die Gefahr eines Preisdiktats durch einzelne Verlage. Den Grossisten werden durch die zu erwartenden Mindereinnahmen bei den großen Verlagen die Mittel für den Vertrieb der Produkte vor allem von kleineren und mittleren Verlagen fehlen. In Frage steht damit auch die von vielen Leserinnen und Lesern geschätzte Angebotsvielfalt am Kiosk.“

Bis heute sichert das Deutsche Presse-Grosso als bewährtes Pressevertriebssystem bundesweit eine vielfältige und diskriminierungsfreie Auswahl an Presseprodukten. Staatssekretär Eumann: „Die vom Bund auf den Weg gebrachten Neuerungen im Kartellrecht reichten nach Ansicht der Richter offenbar nicht aus, um das seit Jahrzehnten allseits geschätzte Solidarsystem des Presse-Grosso abzusichern. Daher ist nun der Gesetzgeber erneut gefordert. Der Bund muss hier schnell nachbessern. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens haben die Länder hierzu bereits konkrete Vorüberlegungen angestellt, die es jetzt umzusetzen gilt. Aber auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird im Rahmen der Vielfaltsicherung gesetzgeberische Möglichkeiten im Landespressegesetz prüfen.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de