Staatssekretär Kaiser: Weiterbildung stärken und zukunftsfest aufstellen

Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser stellt auf der 22. Weiterbildungskonferenz in programmatischer Rede Eckpunkte des Weiterbildungsgesetzes vor

25. September 2019
phb Erwachsen Weiterbildung Hand Block

Auf der 22. Weiterbildungskonferenz im Landtag Nordrhein-Westfalen zum Thema „Novellierung des Weiterbildungsgesetzes – Expertise und Eckpunkte“ hat Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, die geplante Reform des Weiterbildungsgesetzes vorgestellt und erläutert.

Kultur und Wissenschaft

Auf der 22. Weiterbildungskonferenz im Landtag Nordrhein-Westfalen zum Thema „Novellierung des Weiterbildungsgesetzes – Expertise und Eckpunkte“ hat Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, heute (25. September) die geplante Reform des Weiterbildungsgesetzes vorgestellt und erläutert. Im Zentrum seiner programmatischen Rede vor rund 350 Akteuren der Weiterbildungslandschaft stand das am 25. Juni 2019 vom Kabinett gebilligte Eckpunktepapier des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, das eine Modernisierung der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen vorsieht.
 
„Die Weiterbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu unserem Gemeinwesen. Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes wollen wir die Weiterbildung im Land stärken und die Angebote zukunftsorientiert ausrichten,“ sagte Staatssekretär Kaiser. „Wir wollen die Weiterbildungseinrichtungen in die Lage versetzen, schnell auf gesellschaftliche Herausforderungen wie Digitalisierung oder Integration von Zugewanderten reagieren zu können. So sichern wir ab, dass sie auch künftig demokratiebildend in die Gesellschaft wirken.“
 
Das Eckpunktepapier setzt u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Verlässliche Finanzierung und Absicherung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung durch das Land, darunter die verbesserte Finanzierung des hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen Personals
  • Absicherung von Kursen, die dem Nachholen von Schulabschlüssen dienen, um junge Erwachsene besser in die Arbeitswelt zu integrieren
  • Innovationspauschalen für Volkshochschulen, um etwa digitale Lehr- und Lernangebote zu entwickeln oder neue Zielgruppen zu erschließen
  • Weiterhin bestehende Verpflichtung der Kommunen, Volkshochschulen zu betreiben 
Der Entwurf zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes soll im Sommer 2020 vorgelegt werden.
 
Seit 2017 stärkt die Landesregierung das finanzielle Fundament der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen gezielt. Bis zum Ende der Legislaturperiode 2022 werden die Mittel um rund 25 Millionen Euro erhöht.
 
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft, sie haben im Jahr 2017 rund 257.000 Bildungsveranstaltungen mit 3,6 Millionen Teilnahmefällen und 6,9 Millionen Unterrichtstunden durchgeführt. Träger der rund 130 Volkshochschulen sind die Kommunen. Träger der weiteren Einrichtungen sind vielfältige gesellschaftliche Akteure wie Kirchen, Gewerkschaften, der organisierte Sport, Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Initiativen.
 

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