Sondertreffen in Berlin von Bund und Ländern zur Gemeinsamen Agrarpolitik

Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: Die GAP muss einfacher und für die Umwelt wirksamer werden. Gleichzeitig muss sie tragfähige landwirtschaftliche Einkommen fördern

3. Juli 2018

Die Zukunft der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 stand heute im Mittelpunkt von Beratungen der Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts von Bund und Ländern im Rahmen einer Sonderkonferenz in Berlin. Die Ausgestaltung der GAP hat maßgeblichen Einfluss auf die Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung in Deutschland. Sie benötigen weiterhin eine angemessene Förderung im bisherigen Umfang. Die Konferenz fand unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens am 3. Juli 2018 in Berlin statt.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Zukunft der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 stand heute im Mittelpunkt von Beratungen der Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts von Bund und Ländern im Rahmen einer Sonderkonferenz in Berlin. Die Ausgestaltung der GAP hat maßgeblichen Einfluss auf die Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung in Deutschland. Sie benötigen weiterhin eine angemessene Förderung im bisherigen Umfang. Die Konferenz fand unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens am 3. Juli 2018 in Berlin statt.
 
Der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Dr. Heinrich Bottermann, betonte im Anschluss: „Wir haben gemeinsame Positionen weiter fortentwickelt und gehen gut vorbereitet in die weiteren Abstimmungsgespräche auf EU-Ebene. Zu den Vorschlägen der EU sehen Bund und Länder noch umfangreichen Diskussions- und Nachbesserungsbedarf. Die GAP muss die Landwirtinnen und Landwirte unterstützen, damit sie ihre vielfältigen Aufgaben auch erfüllen können. Dazu müssen wir die Agrarpolitik einfacher, für die ländlichen Räume attraktiver und für die Umwelt wirksamer machen. Gleichzeitig muss sie tragfähige landwirtschaftliche Einkommen fördern.“ Unabdingbar für einen Erfolg der Reform sei die Vereinfachung der Agrarpolitik. Die Mitgliedstaaten müssten Spielräume für den Abbau von Bürokratie erhalten, auf die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Agrarverwaltung schon lange warten.
 
Weiterhin forderten Bund und Länder die Beibehaltung des bisherigen Agrarbudgets auf Grundlage der EU-27 in beiden Säulen der GAP sowie der geltenden EU-Kofinanzierungsansätze. Die Europäische Kommission hatte Kürzungen der Agrarausgaben in beiden Säulen angekündigt.
 
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hermann Onko Aeikens, wies darauf hin, dass eine Mittelkürzung nicht zu den wachsenden Anforderungen etwa im Bereich des Klima-, Umwelt- und Tierschutzes passt. „Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen bietet erst einmal eine Gesprächsgrundlage. Wir müssen aber berücksichtigen, dass die Anforderungen an unsere landwirtschaftlichen Betriebe in der ersten Säule deutlich steigen. Dafür brauchen wir eine finanziell gut ausgestattete erste Säule. Zudem brauchen wir eine gute Ausstattung der Maßnahmen für die ländlichen Räume. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird sich daher weiterhin für eine starke GAP mit einer soliden Finanzierung einsetzen. Das ist auch im Koalitionsvertrag so vereinbart“, sagte Aeikens.
 
Den Rahmen für das Sondertreffen bildeten der im Mai seitens der Kommission vorgestellte Vorschlag zum mittelfristigen Finanzrahmen sowie die im Juni vorgestellten Legislativvorschläge der GAP nach 2020. Diese beiden Vorschläge  regeln die Zukunft der Direktzahlungen für die Landwirte hierzulande und die Ausstattung der Förderprogramme für die ländliche Entwicklung in der Förderperiode 2021-2027. Die Sonderamtschefkonferenz diente unter anderem der  Vorbereitung eines Bund-Ländergespräches auf Ministerebene mit EU-Agrarkommissar Hogan und EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger, das am 10. Juli 2018 in Brüssel stattfinden wird. 
 
Die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder wiesen darauf hin, dass in Deutschland als föderalem Mitgliedstaat sichergestellt werden müsse, dass bei einem GAP-Strategieplan die verfassungsmäßigen Rechte der Länder gewahrt blieben.
 
Bund und Länder sind bestrebt, eine gemeinsame Position zu den EU-Vorschlägen zu entwickeln. Der Herbst AMK in Bad Sassendorf wird bei der bundesdeutschen Positionsbestimmung zur Zukunft der GAP eine besondere Rolle zukommen.
 
Bereits im Januar hatten sich die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern zu einer Sonderkonferenz in Berlin getroffen und über die GAP im Beisein von
EU-Agrarkommissar Phil Hogan diskutiert. Die Zukunft der Agrarpolitik war zudem zentrales Thema der Agrarministerkonferenz im April in Münster.
 

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