„Schwitzen statt Sitzen“ wird ausgebaut - Fördermittel werden verdoppelt

5. September 2013
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Justizminister Thomas Kutschaty überbringt in den nächsten Tagen für fünf Initiativen in Nordrhein-Westfalen gute Nachrichten: Sie erhalten jeweils Fördermittel von 40.000,00 Euro. Hintergrund dieser Förderung ist, dass in den Vollzugsanstalten des Landes pro Jahr im Schnitt rund 40.000 Häftlinge einsitzen, davon mehr als 5.000, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben, der überwiegende Teil davon wegen „Schwarzfahrten“. Denn wer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss nach dem Gesetz ersatzweise in Haft. Das kostet das Land pro Tag und Person etwa 114,00 Euro.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Justizminister Thomas Kutschaty überbringt in den nächsten Tagen für fünf Initiativen in Nordrhein-Westfalen gute Nachrichten: Sie erhalten jeweils Fördermittel von 40.000,00 Euro. Hintergrund dieser Förderung ist, dass in den Vollzugsanstalten des Landes pro Jahr im Schnitt rund 40.000 Häftlinge einsitzen, davon mehr als 5.000, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben, der überwiegende Teil davon wegen „Schwarzfahrten“. Denn wer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss nach dem Gesetz ersatzweise in Haft. Das kostet das Land pro Tag und Person etwa 114,00 Euro.

„Das derzeitige System kennt nur Verlierer. Das Land bekommt zum einen die Geldstrafe nicht und muss noch die Haftkosten tragen. Der Betroffene verliert, da er ins Gefängnis muss, obwohl er nach dem Urteil dort gerade nicht hinsollte. Unter Umständen verliert der Betroffene durch seine Inhaftierung seinen Arbeitsplatz und seine Wohnung. Dann ist ihm völlig der Boden unter den Füßen weggezogen“, so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty. Deswegen ist gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung einer Haftstrafe auch eine sinnvolle Maßnahme sozialer Integration.

Zur Unterstützung der Vermittlung von Verurteilten in gemeinnützige Arbeit, die an die Stelle der Ersatzfreiheitsstrafe treten kann, wenn der Betroffene die Geldstrafe nicht zahlen kann, stellt das NRW-Justizministerium seit einigen Jahren bereits fünf Trägern Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro jährlich zu Verfügung. Für das laufende Jahr werden nun diese Mittel auf insgesamt 400.000 Euro verdoppelt. „Um in die Fläche zu gehen, erhalten fünf weitere freie Träger in Nordrhein-Westfalen eine Förderzusage. Damit bekommen nun insgesamt zehn Träger jeweils 40.000 Euro für dieses wichtige Projekt“, so der Minister.

Zusätzlich zu den bisher geförderten Trägern wie dem Caritasverband Geldern-Kevelaer, dem Wichernhaus Wuppertal, dem Diakonischen Werk Essen, dem Verein zur Förderung der Bewährungshilfe in Münster und dem Sozialdienst Katholischer Männer in Köln, erhalten jetzt auch die AWO Familienglobus gGmbH in Düsseldorf, die von Bodelschwighsche Stiftungen Bethel in Bielefeld, der Caritasverband Duisburg, der Hilfsverein Dortmund und die SKM Aufbruch gGmbH in Bonn entsprechende Fördermittel.


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