Schutz des Grundwassers & Düngeregulierung: Bei Grundwasserkörpern nicht nur rot sehen

Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine differenziertere Betrachtung ein – Ziel ist es, die Belastungsschwerpunkte zu ermitteln und dort die Einträge gezielt zu reduzieren, um so das Grundwasser insgesamt zu schützen

26. September 2019
phb Wasser Arbeiten Prüfen

Zum Schutz des Grundwassers setzt sich das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium dafür ein, die Nitrat-Belastungsschwerpunkte zu ermitteln und mit zusätzlichen Maßnahmen dort gezielt anzusetzen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Zum Schutz des Grundwassers setzt sich das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium dafür ein, die Nitrat-Belastungsschwerpunkte zu ermitteln und mit zusätzlichen Maßnahmen dort gezielt anzusetzen. Dazu strebt das Ministerium eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Bewertung der Grundwasserkörper an. Dass dies möglich ist, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem aktuellen Schreiben formal bestätigt. Wörtlich heißt es: „Für die Länder besteht bereits nach der geltenden Düngeverordnung die Möglichkeit, eine Binnendifferenzierung vorzusehen. Dazu können die Länder schon heute auch Modellierungsmodelle nutzen.“
 
Und genau dies bereitet Nordrhein-Westfalen derzeit vor. Nach den europäischen und gesetzlichen Vorgaben kann der Zustand eines Grundwasserkörpers nur dann als insgesamt gut eingestuft werden, wenn weniger als ein Fünftel der Fläche des Grundwasserkörpers mit Nitrat belastet ist. Andernfalls gilt der Grundwasserkörper als insgesamt belastet. So ist es vielfach möglich, dass auch solche Landwirte in einem Gebiet mit rot ausgewiesenem Grundwasserkörper liegen und von weitergehenden Regulierungen betroffen wären, die nachweislich stets eine nitratreduzierte Düngung praktiziert haben oder wo geringe Nitrateinträge mit dem Sickerwasser festzustellen sind.
 
„Deshalb benötigen wir Lösungen in Form einer stärkeren Differenzierung. Aber wir können nicht alle hundert Meter eine Messstelle einrichten. Daher setzen wir hier verstärkt auf wissenschaftlich fundierte und belegte Modellierungen“, sagt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Ziel sei es, innerhalb der belasteten Grundwasserkörper, die Bereiche mit Sickerwassereinträgen oberhalb des Nitrat-Grenzwertes zu identifizieren und nur in diesen Bereichen die künftig verschärften Anforderungen zur Anwendung kommen zu lassen. Zeitnah sollen die aktuellen Überlegungen im Rahmen eines Verbändegesprächs mit allen Beteiligten diskutiert werden.
 
Darüber hinaus setzt sich das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium weiter dafür ein, dass sich gerade in den belasteten Gebieten landwirtschaftliche Kooperationen etablieren, um die landwirtschaftlichen und wasserwirtschaftlichen Herausforderungen gemeinsam, ausgewogen, zielführend und zeitnah anzugehen.
 
Die Nitratbelastung des Grundwassers ist in der Gesamtheit der Messstellen in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahrzehnt zwar leicht zurückgegangen. Aber es gibt nach wie vor Gebiete, in denen die Nitratgrenzwerte im Grundwasser deutlich überschritten werden und weitergehender Handlungsbedarf besteht.
 

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