Schulministerium prüft Konsequenzen / Urteil des Bundesarbeitsgerichts

16. Oktober 2012
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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine tarifbeschäftigte Lehrkraft die vollen Reisekosten geltend machen konnte, die ihr anlässlich einer Klassenfahrt entstanden waren. Auf die in diesem Fall vor Fahrantritt unterzeichnete Reisekostenverzichtserklärung konnte sich das Land nicht berufen. Hierzu erklärt ein Sprecher des Schulministeriums: „Das Urteil richtet sich gegen eine langjährige Verwaltungspraxis. Wir werden die Entscheidungsgründe sorgfältig auswerten und prüfen.“

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Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine tarifbeschäftigte Lehrkraft die vollen Reisekosten geltend machen konnte, die ihr anlässlich einer Klassenfahrt entstanden waren. Auf die in diesem Fall vor Fahrantritt unterzeichnete Reisekostenverzichtserklärung konnte sich das Land nicht berufen.

Hierzu erklärt ein Sprecher des Schulministeriums: „Das Urteil richtet sich gegen eine langjährige Verwaltungspraxis. Wir werden die Entscheidungsgründe sorgfältig auswerten und prüfen, welche Konsequenzen diese Entscheidung für die Praxis der Reisekostenerstattung tarifbeschäftigter Lehrkräfte im Allgemeinen haben wird.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505 oder -3506.

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