Schnelle Hilfe für Opfer von Gewalttaten / Am 22. März ist Tag des Kriminalitätsopfers

22. März 2013
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Anlässlich des „Tages der Kriminalitätsopfer“ erklärt NRW-Sozialminister Guntram Schneider: „Mehr als 30.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2012 Opfer von gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Sie brauchen nicht nur ärztliche Hilfe und längerfristige medizinische sowie psychologische Unterstützung, sondern auch spezielle staatliche Leistungen außerhalb des übrigen Sozialleistungssystems, damit sie wieder in den Alltag zurückfinden.“ NRW nutze daher die Spielräume des seit 1976 gültigen Opferentschädigungsgesetzes. „Die NRW-Landesregierung hilft Opfern von Gewalttaten schnell und effektiv. So waren wir bundesweit Vorreiter bei der Einrichtung von Traumaambulanzen für Gewaltopfer“, sagte der Minister. In Nordrhein-Westfalen gibt es von Aachen bis Bielefeld und von Münster bis Siegen in den insgesamt 37 Traumaambulanzen eine gute Unterstützungs-Infrastruktur.

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und der Weisse Ring Westfalen-Lippe und Rheinland teilen mit:

Anlässlich des „Tages der Kriminalitätsopfer“ erklärt NRW-Sozialminister Guntram Schneider: „Mehr als 30.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2012 Opfer von gefährlicher oder schwerer Körperverletzung. Sie brauchen nicht nur ärztliche Hilfe und längerfristige medizinische sowie psychologische Unterstützung, sondern auch spezielle staatliche Leistungen außerhalb des übrigen Sozialleistungssystems, damit sie wieder in den Alltag zurückfinden.“ NRW nutze daher die Spielräume des seit 1976 gültigen Opferentschädigungsgesetzes.

„Die NRW-Landesregierung hilft Opfern von Gewalttaten schnell und effektiv. So waren wir bundesweit Vorreiter bei der Einrichtung von Traumaambulanzen für Gewaltopfer“, sagte der Minister. In Nordrhein-Westfalen gibt es von Aachen bis Bielefeld und von Münster bis Siegen in den insgesamt 37 Traumaambulanzen eine gute Unterstützungs-Infrastruktur.

„Wir bieten Menschen, die Opfer einer Gewalttat wurden, qualifizierte Hilfe. Vor allem schnelle psychotherapeutische Angebote sind wichtig, damit Folgeschäden oder Traumata vermieden werden können“, sagte LVR-Sozialdezernentin Martina Hoffmann-Badache. „Hier erhalten die Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen unbürokratisch und ohne jeden Antrag therapeutische Sofort-Hilfe.“

Auch Menschen mit Behinderungen können Opfer einer Gewalttat werden. Infolge ihrer Behinderung haben sie oft noch weitere Barrieren zu überwinden. Ein Pilotprojekt der Opferschutzorganisation Weisser Ring und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe soll tauben oder hörgeminderten Gewaltopfern helfen, ihre Interessen zu vertreten. „Dazu werden gehörlose oder hörgeminderte Menschen als Multiplikatoren und als Ansprechpartner für Betroffene geschult. Gebärdendolmetscher begleiten die Betroffenen beispielsweise bei Behördengängen zur Polizei oder zum LWL-Versorgungsamt“, sagte LWL-Sozialdezernent Matthias Münning.

Weitere Infos:
Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen wenden sich bitte an die kostenlose Beratungstelefonnummer 0800-654-654-6 der Landschaftsverbände.

Weitere Infos sowie den „Ratgeber für Opfer von Gewalttaten“ (auf deutsch, türkisch und russisch) gibt es auf den Internetseiten des Landschaftsverbands Rheinland www.lvr.de und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe www.lwl.org zum Download. Die Landschaftsverbände beraten und entscheiden auch über Entschädigungsleistungen. Das können beispielsweise die Kosten für Krankenbehandlungen, Reha-Leistungen, Kuren oder auch Rentenzahlungen sein. Verantwortliche Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW www.mais.nrw.de.

Informationen zur Erreichbarkeit der Multiplikatoren für Hörbehinderte gibt es über das Opfertelefon 116 006 und die Homepage des Weissen Rings www.weisser-ring.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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