Schicksalsschläge kommen plötzlich - eine Vorsorgevollmacht hilft in jedem Fall

27. April 2017

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man in gesunden Tagen, wer die rechtlichen Interessen an eigener Stelle wahrnimmt, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist. Zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 4. Mai 2017 Experten aus der Justiz.

Justiz

Zum pflegenden Angehörigen kann man schneller werden als man glaubt: Hirnschaden nach Unfall, Wachkoma – wie geht es jetzt weiter? Auch Fälle von Altersdemenz nehmen zu. Was macht man, wenn der Vater oder die Mutter nicht mehr in der Lage sind, ihre Dinge zu regeln, sich nicht mehr zurechtfinden?
 
Dagegen kann man sich nicht wappnen. Aber man kann mit geringer Mühe eine Sicherung einbauen: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man in gesunden Tagen, wer die rechtlichen Interessen an eigener Stelle wahrnimmt, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist.
 
Denn was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wer übernimmt dann die Rechtsgeschäfte?
 
Zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 4. Mai 2017 Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.
 
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: 0211/837-1937.
 
 

Kontakt

Pressekontakt

Justiz

Telefon: 0211 8792-255
E-Mail: pressestelle [at] jm.nrw.de

Bürgeranfragen

Justiz

Telefon: 0211 8792-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de