Schadstoffe in der Luft: Land räumt Gesundheitsschutz höchste Priorität ein

Landesregierung will Rechtslage für Fahrverbote höchstrichterlich klären lassen und legt Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Klage der Deutschen Umwelthilfe ein

4. November 2016

Für die Landesregierung hat der Schutz der menschlichen Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert. Sie setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass die gesundheitsbezogenen Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden. In Nordrhein-Westfalen sind Luftreinhaltepläne mit Minderungsmaßahmen in 25 Städten sowie im gesamten Ruhrgebiet in Kraft. Die in den Luftreinhalteplänen festgelegten Maßnahmen reichen jedoch noch nicht in allen Fällen aus, um den Stickstoffdioxidgrenzwert einhalten zu können. „Dabei ist die Belastung mit Stickstoffdioxid das Problem Nummer eins in der Luftreinhaltung – nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Stickstoffdioxid in der Luft gefährdet die Gesundheit der Menschen“, sagt NRW-Umweltminister Johannes Remmel. Zugleich ist die Aufrechterhaltung der Mobilität für Personen und Güter eine Vorbedingung für funktionsfähige und urbane Städte.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Für die Landesregierung hat der Schutz der menschlichen Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert. Sie setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass die gesundheitsbezogenen Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden. In Nordrhein-Westfalen sind Luftreinhaltepläne mit Minderungsmaßahmen in 25 Städten sowie im gesamten Ruhrgebiet in Kraft. Die in den Luftreinhalteplänen festgelegten Maßnahmen reichen jedoch noch nicht in allen Fällen aus, um den Stickstoffdioxidgrenzwert einhalten zu können. „Dabei ist die Belastung mit Stickstoffdioxid das Problem Nummer eins in der Luftreinhaltung – nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Stickstoffdioxid in der Luft gefährdet die Gesundheit der Menschen“, sagt NRW-Umweltminister Johannes Remmel. Zugleich ist die Aufrechterhaltung der Mobilität für Personen und Güter eine Vorbedingung für funktionsfähige und urbane Städte.
 
Im Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. September 2016 zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Luftreinhalteplan Düsseldorf wird die Bezirksregierung Düsseldorf aufgefordert, diesen Plan so fortzuschreiben, dass der Stickstoffdioxidgrenzwert schnellstmöglich eingehalten wird. Unabhängig von diesem Urteil ist der Prozess der Fortschreibung dieses und anderer Luftreinhaltepläne bereits in Arbeit. Aktuell werden weitergehende Maßnahmen auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft. Dabei werden die einschlägigen Beschlüsse der Umwelt- und Verkehrsministerkonferenzen, beispielsweise die Einführung emissionsarmer beziehungsweise emissionsfreier Fahrzeuge zu beschleunigen sowie ÖPNV-, Rad- und Fußverkehre zu fördern, mit einbezogen. Aufgabe und Ziel sind es, den Luftreinhalteplan Düsseldorf bis Ende des Jahres 2017 fortzuschreiben, damit die weitergehenden Maßnahmen, die die Einhaltung des Grenzwertes garantieren, ab 2018 umgesetzt werden können. Damit wird einem Kernanliegen aus dem Urteil bereits Rechnung getragen.
 
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil eine Frage aufgeworfen, die auch aus Sicht der Landesregierung einer höchstrichterlichen Klärung bedarf – nämlich inwieweit bei gegebener Verhältnismäßigkeit schon nach jetziger Rechtslage die Verhängung eines Dieselfahrverbots durch das Zeichen „Verbot für Kraftwagen“ mit entsprechendem Zusatzzeichen angeordnet werden kann. Diese Frage ist über den Luftreinhalteplan Düsseldorf hinaus von grundlegender Bedeutung. Deshalb wurde die Sprungrevision durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf ausdrücklich zugelassen. Zum Einlegen dieses Rechtsmittels beim Bundesverwaltungsgericht liegt auch die Zustimmung der Klägerin, der Deutschen Umwelthilfe, vor.
 
Das NRW-Umweltministerium und das NRW-Verkehrsministerium werden mit den Bezirksregierungen und Kommunen auf Leitungsebene die Vorgehensweise bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne abstimmen. Die Landesregierung wird mit der Deutschen Umwelthilfe sprechen, damit die noch anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren zu den Luftreinhalteplänen Aachen, Bonn, Essen, Gelsenkirchen und Köln angesichts der oben genannten dargestellten Verfahrensweise zurückgenommen beziehungsweise ruhend gestellt werden.

Hintergrund

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das Land Nordrhein-Westfalen in sechs Fällen verklagt, den Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zum schnellstmöglichen Einhalten des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwertes in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) enthält.
Beklagt sind die Luftreinhaltepläne Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen. Gelsenkirchen und Köln. Der EU-weit gültige NO2-Grenzwert ist seit dem Jahr 2010 einzuhalten. In den beklagten Gebieten wird der Wert noch immer deutlich überschritten.
 
Die Klage zum Luftreinhalteplan Düsseldorf wurde am 13. September 2016 entschieden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan Düsseldorf so zu ändern, dass dieser alle erforderlichen Maßnahmen enthält, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten. Die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln ist der 4. November 2016.
 
Sprungrevision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts steht den Beteiligten die Revision beim Bundesverwaltungsgericht unter Übergehung der Berufungsinstanz zu, wenn der Kläger und der Beklagte der Einlegung der Sprungrevision schriftlich zustimmen und wenn sie von dem Verwaltungsgericht im Urteil oder auf Antrag durch Beschluss zugelassen wird.
Das Bundesverwaltungsgericht ist grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, so dass die Revision nur auf die Verletzung einer Rechtsnorm des Bundesrechts gestützt werden kann.
 
Daten zur Luftqualität
Die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität in NRW werden fortlaufend aktualisiert und sind im Internet einsehbar. Die Jahreskenngrößen für 2015, Berichte und Trends aus den Vorjahren sowie Daten zur aktuellen Luftqualität finden Sie hier:
http://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte/
 
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-gesundheit/luft/luftschadstoffe-und-ihre-gesundheitliche-wirkung/
 
http://www.lanuv.nrw.de/uploads/tx_commercedownloads/30031.pdf
 

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