Runder Tisch Verkaufsoffener Sonntag: Beteiligte wollen Rechtssicherheit für Kommunen, Handel und Beschäftigte schaffen

Arbeitsgruppe wird in Kürze Handreichung für Kommunen erarbeiten

9. Februar 2017
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Auf Einladung von Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat in Düsseldorf ein Runder Tisch zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen stattgefunden. Teilnehmer waren Spitzenvertreter von Einzelhandel, Gewerkschaften, kommunalen Verbänden, Wirtschaftskammern, Kirchen und Bezirksregierungen.

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Auf Einladung von Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat in Düsseldorf ein Runder Tisch zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen stattgefunden. Teil­nehmer waren Spitzenvertreter von Einzelhandel, Gewerkschaften, kommunalen Verbänden, Wirtschaftskammern, Kirchen und Bezirksregierungen.
 
„Die Landesregierung wird das Ladenöffnungsgesetz NRW nicht ändern“, erklärte Minister Duin zu Beginn des Treffens im Wirtschaftsministerium. „Wir möchten, dass Händler und Verbraucher die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit für vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in der Praxis auch nutzen können und werden dafür die Kommunen bei der Erstellung rechtssicherer Verordnungen unterstützen.“
 
Angesichts zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen um geplante Sonntagsöffnungen wollen alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit für Kommunen, Handel und Beschäftigte schaffen. Dazu wird nun eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Wirtschaftsministeriums eingerichtet, die in den kommenden vier Wochen eine „Handreichung“ für Kommunen erarbeiten soll. Diese soll Städten und Gemeinden als Hilfestellung bei der Erstellung ihrer Verordnungen dienen. An der Arbeitsgruppe nehmen alle anwesenden Institutionen einvernehmlich teil.
 
Darüber hinaus gibt das Wirtschaftsministerium eine Untersuchung in Auftrag, die ein Modell für die von den Gerichten geforderten Prognosen der Besucherströme erarbeitet und in ausgewählten Kommunen in Nordrhein-Westfalen testet. Die Erstellung der Untersuchung soll eng mit der Arbeit der Arbeitsgruppe verzahnt werden.

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