RS1: Bau des Radschnellweges Ruhr kommt voran. Minister überreicht Förderung für Bochumer Abschnitt

6. August 2018
Hendrik Wüst

Planung und Bau des Radschnellwegs Ruhr (RS1) kommen voran. Als dritte Ruhrgebietskommune beginnt jetzt die Stadt Bochum mit dem Bau auf ihrem Stadtgebiet. Für den circa 900 Meter langen Abschnitt „Grüner Rahmen“ zwischen Windhausstraße und Bessemer Straße hat Verkehrsminister Hendrik Wüst jetzt einen Förderbescheid in Höhe von 1,7 Millionen Euro an den Bochumer Stadtbaurat Markus Bradtke überreicht.

Verkehr

Planung und Bau des Radschnellwegs Ruhr (RS1) kommen voran. Als dritte Ruhrgebietskommune beginnt jetzt die Stadt Bochum mit dem Bau auf ihrem Stadtgebiet. Für den circa 900 Meter langen Abschnitt „Grüner Rahmen“ zwischen Windhausstraße und Bessemer Straße hat Verkehrsminister Hendrik Wüst jetzt einen Förderbescheid in Höhe von 1,7 Millionen Euro an den Bochumer Stadtbaurat Markus Bradtke überreicht.
 
Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Radschnellwege sind in den Ballungsräumen ein gutes Angebot für Pendler. Deswegen freut es mich auch, dass es in Bochum jetzt mit dem Bau des RS1 voran geht. Als Münsterländer freue ich mich darüber besonders, auch weil wir feststellen, dass das Radfahren überall im Land immer mehr Freunde findet.“
 
Stadtbaurat Markus Bradtke: „Die nun zugesagten Fördergelder und der dadurch mögliche Weiterbau des RS1 bedeuten einen massiven Qualitätsschub für den Radverkehr im Revier. Wir sind froh, dass das Land der Aufwertung der Fahrrad-Infrastruktur einen hohen Stellenwert beimisst.“
 
Die Gesamtausgaben für den RS1 in diesem Abschnitt betragen voraussichtlich 2.315.600 Euro. Davon sind 2.097.200 Euro zuwendungsfähig. Das Land beteiligt sich an der Maßnahme mit einem Betrag von 1.782.600 Euro. Baubeginn soll im vierten Quartal 2018 sein. Die Bauzeit ist mit 18 bis 24 Monaten veranschlagt.
 
Beim Abschnitt „Grüner Rahmen“ handelt es sich um ein 900 Meter langes Teilstück in Bochum-Stahlhausen. Das Projekt wird jetzt im Zuge der Umnutzung der ehemaligen Industriebrache „Untere Stahlindustrie“ umgesetzt. Insgesamt wird der RS 1 auf einer Strecke von circa 17 km das Bochumer Stadtgebiet durchqueren.
 
Parallel zum Bau des Teilabschnitts des Radschnellweges laufen städtebauliche und wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Konkret werden die ersten 350 Meter der Stahlhauser- und der Windhausstraße als Fahrradstraße umgebaut. Vor dem ehemaligen Torhaus 7, dem historischen Torhaus der Krupp-Werke, geht die Linie dann auf das ehemalige Industriegelände und wird als reiner Radweg mit einer Breite von vier Metern bis zu einem früheren Luftschutzunterstand geführt. Der zum RS1-Standard gehörende Fußweg ist in diesem Bereich nicht erforderlich, weil hierfür ein Weg weiter nördlich angelegt wird. Vom Bunker aus wird der RS1 bis zur Bessemer Straße im Standardquerschnitt einschließlich eines zwei Meter breiten Gehweges weiter geführt. Der Radweg erhält eine Beleuchtung und wird begrünt. Im Zusammenhang mit dem Radweg werden umfangreiche Verfüllarbeiten und die Beseitigung von unterirdischen Altanlagen und Bodenaltlasten notwendig.
 
Der RS1 wird durch die Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Unna, Kamen, Bergkamen, Hamm und den Kreis Unna führen. Straßen.NRW bereitet derzeit Planungsvereinbarungen für mehrere Abschnitte des RS1 vor.
 
Das Land hat Radschnellwege als neue Wegekategorie „Radschnellverbindungen des Landes“ im Straßen- und Wegegesetz verankert. Mit dem Gesetz ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter. Es stellt Radschnellwege mit Landesstraßen gleich: Dadurch übernimmt das Land die Baulastträgerschaft für Radschnellwege auf der freien Strecke außerhalb der Ortsdurchfahren und innerhalb der Ortsdurchfahrten bei Kommunen mit weniger als 80.000 Einwohnern. Bei Kommunen mit mehr als 80.000 Einwohnern liegen die Ortsdurchfahren wie bei Landesstraßen in der Baulast der Kommunen.
 
Radschnellwege sollen als Premiumprodukt der Radinfrastruktur klar definierte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören die durchgängige Trennung zwischen Rad-und Fußgängerverkehr, eine Mindestbreite von vier Metern, Beleuchtung, wenig Steigungen, Wegweisung, Reinigung und geregelter Winterdienst.
 

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