Reisekostenvergütung wird neu geregelt / Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

14. November 2012
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass eine verbe­amtete Lehrkraft Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten hat, die ihr anlässlich einer Klassenfahrt entstanden waren. Die vor Beginn der Klassenfahrt unterzeichnete Reisekostenverzichtserklärung ist un­wirksam.

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Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass eine verbe­amtete Lehrkraft Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten hat, die ihr anlässlich einer Klassenfahrt entstanden waren. Die vor Beginn der Klassenfahrt unterzeichnete Reisekostenverzichtserklärung ist un­wirksam.

Hierzu erklärt eine Sprecherin des Schulministeriums: „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts richtet sich – wie schon das Urteil des Bundesarbeitsgerichts – gegen eine langjährige Verwaltungspraxis in NRW. Das Schulministerium wird die Reisekostenerstattung bei Klassenfahr­ten neu regeln. Dazu werden die Begründungen der beiden Urteile nach Auswertung ebenso berücksichtigt wie die Praxis in anderen Bundes­ländern.“

Bereits im Oktober 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht in einem ähn­lichen Fall entschieden, dass eine angestellte Lehrkraft die vollen Rei­sekosten für eine Klassenfahrt geltend machen kann.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

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