Reisekostenvergütung wird neu geregelt / Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass eine verbeamtete Lehrkraft Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten hat, die ihr anlässlich einer Klassenfahrt entstanden waren. Die vor Beginn der Klassenfahrt unterzeichnete Reisekostenverzichtserklärung ist unwirksam.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass eine verbeamtete Lehrkraft Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten hat, die ihr anlässlich einer Klassenfahrt entstanden waren. Die vor Beginn der Klassenfahrt unterzeichnete Reisekostenverzichtserklärung ist unwirksam.
Hierzu erklärt eine Sprecherin des Schulministeriums: „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts richtet sich – wie schon das Urteil des Bundesarbeitsgerichts – gegen eine langjährige Verwaltungspraxis in NRW. Das Schulministerium wird die Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten neu regeln. Dazu werden die Begründungen der beiden Urteile nach Auswertung ebenso berücksichtigt wie die Praxis in anderen Bundesländern.“
Bereits im Oktober 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht in einem ähnlichen Fall entschieden, dass eine angestellte Lehrkraft die vollen Reisekosten für eine Klassenfahrt geltend machen kann.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.
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