Rauchwarnmelderpflicht tritt heute in Nordrhein-Westfalen in Kraft / Im Brandfall sind Rauchmelder Lebensretter und gehören in jede Wohnung

1. April 2013
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Seit dem 1. April 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchwarnmelderpflicht. Damit will die Landesregierung die Zahl der Brandopfer deutlich verringern. Alleine im vergangenen Jahr sind 62 Menschen in NRW bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen, fünf der Opfer waren Kinder. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Wohnungen noch immer keine Rauchwarnmelder installiert. Zur Einführung der Pflicht sagte Bauminister Michael Groschek: „Trotz langjähriger Aufklärungskampagnen ist die Zahl der Rauchwarnmelder in den Wohnungen zu niedrig – und die Zahl der Brandopfer zu hoch. Dieses neue Gesetz wird helfen, in Zukunft viele Leben zu retten.“ Ab sofort müssen Rauchwarnmelder in sämtlichen Neubauten installiert werden. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Die Geräte müssen in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer oder Vermieter verantwortlich.

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Seit heute gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchwarnmelderpflicht. Damit will die Landesregierung die Zahl der Brandopfer deutlich verringern. Alleine im vergangenen Jahr sind 62 Menschen in NRW bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen, fünf der Opfer waren Kinder. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Wohnungen noch immer keine Rauchwarnmelder installiert.

Zur heutigen Einführung der Pflicht sagte Bauminister Michael Gro-schek: „Trotz langjähriger Aufklärungskampagnen ist die Zahl der Rauchwarnmelder in den Wohnungen zu niedrig – und die Zahl der Brandopfer zu hoch. Dieses neue Gesetz wird helfen, in Zukunft viele Leben zu retten.“

Ab sofort müssen Rauchwarnmelder in sämtlichen Neubauten installiert werden. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Die Geräte müssen in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer oder Vermieter verantwortlich. Sollte nichts anderes vereinbart sein, muss die Wartung und der Batteriewechsel vom Mieter vorgenommen werden. Ein Gerät kostet in der Regel je nach Ausstattung zwischen zehn und 30 Euro.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung war am 20. März 2013 im Düsseldorfer Landtag mit breiter Mehrheit gebilligt worden.

Weitere Informationen rund um die Einführung der nordrhein-westfälischen Rauchwarnmelderpflicht finden Sie auf den Internetseiten des Bauministeriums www.mbwsv.nrw.de oder des Innenministeriums www.mik.nrw.de.

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