Rahmenvertrag für gute Arbeit von allen Hochschulen und Personalrätekonferenzen in NRW unterzeichnet

NRW bundesweit Vorreiter: Arbeitsplatz Hochschule wird attraktiver

22. März 2016

Der Vertrag für gute Beschäftigungsbedingungen wurde von allen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und Vertretern der Personalrätekonferenzen unterzeichnet.

Kultur und Wissenschaft

Der Vertrag für gute Beschäftigungsbedingungen wurde von allen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und Vertretern der Personalrätekonferenzen unterzeichnet. An den einzelnen Hochschulen wird dieser Rahmen passend zu den jeweiligen örtlichen Besonderheiten ausgefüllt.

„Vielen ist inzwischen klar, dass gute Beschäftigungsbedingungen eine wesentliche Voraussetzung für ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem sind. Weil wir nur so die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler langfristig davon überzeugen können, an unseren Hochschulen zu forschen und zu lehren und nicht an einem anderen Standort irgendwo auf der Welt”, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.

Eine ständige Kommission mit allen Beteiligten wird die Umsetzung des Vertrages begleiten. Die Debatte darüber, wie gute Beschäftigungsbedingungen aussehen und was für eine erfolgreiche Zukunft der Hochschulen in NRW erforderlich ist, wird dabei fortgesetzt. „Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen wird die Hochschulen in diesem Wettbewerb stärken. Es geht nun darum, die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen auch mit Leben zu füllen”, sagte Ministerin Schulze.

Mit dem zum 1. Oktober 2014 in Kraft getretenen Hochschulzukunftsgesetz waren die Voraussetzungen geschaffen worden, dass sich alle Seiten auf diese wichtige hochschulische Aufgabe verständigen. Die künftigen Fortschritte für die Beschäftigten liegen vor allem in fünf Bereichen:

Abbau der befristeten Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals

  • Verbesserungen für das unterstützende Personal
  • Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung
  • Etablierung und Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen
  • Landesweiter Hochschul-Arbeitsmarkt erleichtert Stellenwechsel
Einige wesentliche Erläuterungen zu den Inhalten des neuen Rahmenvertrags:

1. Abbau befristeter Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals:
In der Qualifizierungsphase ist ein Großteil des wissenschaftlichen Personals befristet beschäftigt, oft kürzer als für die Dauer des Qualifizierungsvorhabens angemessen. Künftig werden grundsätzlich keine Verträge mit Laufzeiten von unter einem Jahr geschlossen. An die Stelle von oft mehreren kurzzeitigen Verträgen treten wenige mit längeren Laufzeiten.
 
2. Verbesserungen für das unterstützende Personal:
Hier sind vor allem studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gemeint. Diese Personalgruppe wird ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt und möglichst nicht mit Aufgaben betraut, die grundsätzlich dem unbefristet beschäftigten Hochschulpersonal obliegen.
 
3. Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung:
Geeignete Maßnahmen stellen sicher, dass Beschäftigte in Teilzeit nicht benachteiligt werden: zum Beispiel durch Konzepte zur Qualifizierung oder auch für Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach einer Familienphase. 

4. Etablierung/Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen:

Dies betrifft Bereiche wie Führung, Unternehmenskultur, Betriebsklima, soziale Kompetenz, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsverhalten. Dazu gehören ein effektiver Arbeits- und Gesundheitsschutz etwa durch gesunde Kantinenkost oder Rückenschulungskurse ebenso wie flexible Arbeitszeiten und die Schulung von Führungskräften zu diesem Thema.

5. NRW-weiter Hochschul-Arbeitsmarkt erleichtert Stellenwechsel:
Der Wechsel zu einer anderen Hochschule/zu einem anderen Arbeitgeber konnte Nachteile mit sich bringen in punkto Bezahlung oder mit einer erneuten Probezeit verbunden sein. Ein solcher Wechsel kann aus persönlichen und privaten Gründen oder auch aus Karriere-Gründen wünschenswert und sinnvoll sein. Hier sind die beschriebenen Nachteile zu vermeiden. Ausschreibungen sind allen Beschäftigten in einem landesweiten Hochschul-Stellenmarkt zugänglich.

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