„Ränghiusen“ ist erster Zusatz auf Ortsschild

Ministerin Scharrenbach genehmigt Wunsch aus Rödinghausen im Kreis Herford

20. April 2018
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Rödinghausen ist die erste Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die eine niederdeutsche Zusatzbezeichnung führen und damit auch auf die Ortseingangsschilder setzen darf.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Rödinghausen ist die erste Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die eine niederdeutsche Zusatzbezeichnung führen und damit auch auf die Ortseingangsschilder setzen darf. Der Rat der etwa 10.000 Einwohner zählenden Kommune im Kreis Herford hatte Anfang Februar beschlossen, die Zusatzbezeichnung „Ränghiusen“ verwenden zu wollen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, hat dazu jetzt die Genehmigung erteilt. „Binnen weniger Wochen ist der Wunsch der Gemeinde nun in Erfüllung gegangen“, kommentiert Ministerin Ina Scharrenbach die Entscheidung. „Damit wird ein Herzenswunsch der Heimatliebhaberinnen und Heimatliebhaber Wirklichkeit“, verweist die Ministerin darauf, dass Zusatzbezeichnungen auf Ortsschildern ein Beitrag zur Identitätsstiftung in den Orten sind. Damit werde das Versprechen der Landesregierung umgesetzt, Anregungen aus den Städten und Gemeinden ernst zu nehmen und schnell zu verwirklichen.
 
Räte können eine Zusatzbezeichnung mit Drei-Viertel-Mehrheit beschließen, die dann noch vom Ministerium geprüft werden muss. Die Zusatzbezeichnung ist in der Hauptsatzung der Kommunen (Regelungen über die Verfassung und die Organisation der Verwaltung auf lokaler Ebene) zu vermerken und kann von der Gemeinde im Briefkopf und auf Behördenschildern geführt werden. Die Gemeinden, die die Genehmigung des Ministeriums für die beschlossene Bestimmung oder Änderung der Bezeichnung beantragen, reichen den Antrag auf dem Dienstweg nach Düsseldorf ein. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die genehmigte Zusatzbezeichnung auch in das gemeindliche Siegel zu übernehmen.
 
Erläuterung: Zusatzbezeichnungen sind möglich, wenn sie

  • die Übersetzung des Gemeindenamens in eine andere Sprache oder lokale oder regionale Sprachvariation (Mundart) darstellen, sprachhistorisch in der Gemeinde verwurzelt und bekannt sind,
  • auf der Geschichte beruhen und mit einem wichtigen Ereignis oder einer bekannten Person verknüpft sind, so dass die Erinnerung gewährt werden soll. Beispiel: Widukindstadt in Enger,
  • die sich auf die Bedeutung einer Kommune beziehen, etwa Kreisstadt,
  • auf der heutigen Eigenart beruhen, also prägende Wirkung für die Gemeinde haben, etwa Universitätsstadt oder Europastadt,
  • die mehr als werbenden Charakter haben. Beispiel: Einen Ort als „Heimat der Apfelblüte“ zu benennen, reicht nicht. Begründung: Für Touristen sollen die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Zusatzbezeichnungen gesichert werden. Irreführungen und Fantasiebezeichnungen sollen damit verhindert werden.

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