Planungs- und Investitionssicherheit für die Wirtschaft mit Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele verbinden

Stellungnahme des Landes zum Strommarktgesetz der Bundesregierung

29. September 2015
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Bundesregierung den Entscheidungsprozess für ein neues Strommarktdesign zügig vorantreibt. In ihrer Stellungnahme spricht sie sich für ein neues Strommarktgesetz aus, das Planungs- und Investitionssicherheit für die (Energie-)Wirtschaft mit der Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele verbindet.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Bundesregierung den Entscheidungsprozess für ein neues Strommarktdesign zügig vorantreibt. Nach Abschluss der Konsultationsverfahren zu Grün- und Weißbuch hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nunmehr zeitnah den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vorgelegt. In ihrer Stellungnahme dazu spricht sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für ein neues Strommarktgesetz aus, das Planungs- und Investitionssicherheit für die (Energie-)Wirtschaft mit der Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele verbindet.
 
Energieminister Garrelt Duin: „Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen mit seiner hohen Innovationskraft muss auch zukünftig erhalten bleiben. Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) sind besonders der Fortbestand und Ausbau der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Erhalt der Versorgungssicherheit und -qualität auf dem heutigen hohen Niveau Standortvorteile, die für Wirtschaft, Energieversorger und Verbraucher von besonderer Bedeutung sind. Daher setzt sich die Landesregierung für ein neues Marktdesign ein, das zukünftig eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Stromversorgung sicherstellt.“
 
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen begrüßt daher die Ein-führung einer vom Strommarkt 2.0 getrennten Kapazitätsreserve. Während die Kapazitätsreserve auf Basis eines Beschaffungsverfahrens unter Vertrag genommen werden soll, ist für die Klimareserve eine unmittelbare vertragliche Bindung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Betreibern vorgesehen. Letzteres wirft EU-beihilferechtliche Frage-stellungen auf. Daher begrüßt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass die Ausgestaltung der Klimareserve vorab von der EU-Kommission notifiziert werden soll. Andernfalls schlägt die Landesregierung vor, das Beschaffungsverfahren so zu ändern, dass vorrangig Kraftwerke mit geringem Effizienzniveau in der Kapazitätsreserve gebunden werden. Wenn diese Kraftwerke in der Kapazitätserve nur für wenige Stunden im Jahr laufen, kann dies unter dem Gesichtspunkt der CO2-Bilanz die bessere Alternative sein.
 
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird darüber hinaus von der Landes-regierung gefordert, für den Fall, dass die angestrebten CO2- Einsparungen nicht erreicht werden, zeitnah nach der vorgeschriebenen Über-prüfung am 30. Juni 2018 eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die fehlenden CO2-Einsparungen zu erreichen.
 
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen begrüßt grundsätzlich die angekündigte Reform der Netzentgelte; sie darf aber nicht zu regionalen Fehlanreizen führen. Auch zukünftig müssen die Kosten nach dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit umgelegt werden. Die derzeit regional differenzierten Netzentgelte in Abhängigkeit von Ausbauzustand und Dichte des Netzes sowie der Zahl der angeschlossenen Stromverbraucher spiegeln die Netzkosten wider. Vieles spricht daher gegen die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgesehene Umverteilung der vermiedenen Netzentgelte.
 
Klimaschutz- und Umweltminister Johannes Remmel: „Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien bundesweit vorantreiben. Das Strommarktgesetz muss dafür die Rahmenbedingungen schaffen, indem es den Energiemarkt weiterentwickelt, der sich zukünftig an einer weitgehend erneuerbaren Energieerzeugung ausrichtet. Dabei müssen die Chancen und Lasten des erforderlichen Ausbaus der Erneuerbaren und des damit verbundenen Netz-ausbaus fair verteilt werden. Es kann deshalb nicht sein, dass Strom-kunden im Stromtransitland Nordrhein-Westfalen für die Kosten des Netzausbaus in anderen Ländern aufkommen müssen.“
 
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hält die Regelungen zur Spitzenlastkappung im Entwurf des Strommarktgesetzes für nicht ausreichend und ergänzungsbedürftig. Eine ausgewogene Regionalisierung des Windenergiezubaus macht sich unterschiedliche Windverhältnisse in Deutschland zu Nutze und stärkt auch die Systemstabilität. Dabei müssen vorhandene Aufnahmekapazitäten im Stromnetz und die Nähe zu Endabnehmern berücksichtigt werden.
 
Energieminister Garrelt Duin und Klimaschutzminister Johannes Remmel: „Wir sind uns im Klaren darüber, dass wir ein robustes Strom-marktdesign brauchen, damit wir das heutige hohe Niveau an Versorgungssicherheit aufrechterhalten, die Stromversorgung umweltfreundlicher gestalten und die Gesamtkosten im Griff behalten. Der vorgelegte Entwurf für das Strommarktgesetz ist nur ein Baustein. Parallel wird das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz novelliert. Weitere Gesetzesvorhaben werden folgen. Unsere Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass wir einerseits Strukturbrüche vermeiden und andererseits den Umbau hin zu einem stetig steigenden Anteil der Erneuerbaren Energien gut gestalten.“

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