Online-Tool erleichtert Hochschulen Umsetzung von Gleichstellungsregeln bei Professuren

Rechtzeitig zum Internationalen Frauentag am 8. März

6. März 2015
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Ab sofort hilft ein neues Online-Angebot den NRW-Hochschulen, die neue Gleichstellungsquote bei der Berufung von Professorinnen und Professoren (§ 37a HG NRW) umzusetzen. Das Tool steht passend zum Internationalen Frauentag am 8. März zur Verfügung.

Kultur und Wissenschaft

Ab sofort hilft ein neues Online-Angebot den NRW-Hochschulen, die neue Gleichstellungsquote bei der Berufung von Professorinnen und Professoren (§ 37a HG NRW) umzusetzen. Das Tool steht passend zum Internationalen Frauentag am 8. März zur Verfügung. Aber nicht nur die Hochschulen werden bei der Ermittlung der Zielquoten verlässlich unterstützt, auch alle anderen Interessierten können sich schnell einen Überblick über Zahlen und Fakten zur Situation der Wissenschaftlerinnen in NRW und im Bund verschaffen.

In fünf einfachen Schritten ermitteln die Nutzerinnen und Nutzer die Zahl an Professuren, die in einzelnen Fachbereichen von Frauen besetzt sein müssen, um die rechtlich verbindliche Gleichstellungsquote zu erfüllen. Künftig soll der Frauenanteil bei den Neuberufungen zumindest dem Anteil der Frauen entsprechen, die sich entsprechend qualifiziert haben – also z.B. promoviert oder habilitiert sind. Nach einem hoch-schulinternen Dialogprozess werden die Gleichstellungsquoten von den Rektoraten in der Regel für drei Jahre festgesetzt.

Seit Oktober 2014 gelten für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die fortschrittlichsten Regelungen zur Gleichstellung bundesweit: Insbesondere das konsequente gesetzliche Gebot zur paritätischen Besetzung der Hochschulgremien, die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, die Möglichkeiten für ein Teilzeitstudium und die Einführung einer Gleichstellungsquote für Professuren verbessern die Chancen der Frauen an den Hochschulen in NRW.

Das Tool des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW basiert auf Daten der amtlichen Statistik und lässt eine individuelle Aus-wahl nach Hochschulen und Fächern zu. Damit ist ein Überblick über Ist- und Soll-Zustand der Gleichstellung bei Professuren möglich, für die eigene Hochschule, andere Hochschulen, das Land NRW und den Bund.

Das ist dringend notwendig, wie ein paar Beispiele zeigen:

  • Bei den Studierenden ist die Geschlechterparität bereits nahezu erreicht, trotzdem wird bis heute gerade einmal jede fünfte Professur von einer Frau besetzt
  • 29 der 37 NRW-Hochschulen werden von Männern geleitet
  • Auch in den Senaten liegt die Frauenquote unter 30 Prozent
  • In der Humanmedizin sieht es noch düsterer aus: Hier liegt in NRW der Frauenanteil bei den Professuren unter 15 Prozent
  • Die Zahnmedizin steht noch schlechter da: Auf NRW-Professuren gibt es 21 Männer und nur 2 Frauen
 
Das Gesetz verpflichtet die Hochschulen deshalb zur Festlegung von fächerspezifischen Zielquoten für die Berufungen von Professorinnen und Professoren.
 
Das Tool findet sich auf den Seiten www.gleichstellungsquote-wissenschaft.nrw.de und www.genderreport-hochschulen.nrw.de/statistikportal.

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