NRW zieht Konsequenzen aus Entscheidung des BGH zur Abschiebungshaft in Büren

25. Juli 2014
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NRW zieht Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Abschiebungshaft in Büren. „Selbstverständlich respektieren wir diese Entscheidung“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger. „Wir sorgen deshalb dafür, dass die rund 20 Abschiebehäftlinge kurzfristig in eine europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht werden.“ Betroffen sind nur solche Fälle, in denen der Haftbefehl weiterhin Bestand hat. Nach der BGH-Entscheidung widerspricht die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in der JVA Büren europarechtlichen Vorgaben.

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Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

NRW zieht Konsequenzen aus dem heutigen Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Abschiebungshaft in Büren. „Selbstverständlich respektieren wir diese Entscheidung“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger. „Wir sorgen deshalb dafür, dass die rund 20 Abschiebehäftlinge kurzfristig in eine europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht werden.“ Betroffen sind nur solche Fälle, in denen der Haftbefehl weiterhin Bestand hat. Nach der BGH-Entscheidung widerspricht die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in der JVA Büren europarechtlichen Vorgaben.

„Für uns stand seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fest, dass es ein „weiter so“ in Büren nicht geben wird“, erläuterte Jäger. Unmittelbar nach Bekanntwerden der EuGH-Entscheidung hatte NRW den Beschluss gefasst, die Abschiebungshaft in NRW im Sinne der europäischen Vorgaben weiterzuentwickeln. „Dieses Vorhaben werden wir so schnell wie möglich umsetzen“, betonte der Innenminister.

Vor der heutigen Entscheidung des BGH hatten mehrere Landgerichte in NRW die Auffassung vertreten, dass die Einrichtung in Büren den Anforderungen einer „speziellen Hafteinrichtung“ im Sinne der EU-Rückführungsrichtlinie gerecht werde.

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