NRW will die Zusammenarbeit im Ruhrgebiet weiter stärken

23. September 2014
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Nordrhein-Westfalen will die Zusammenarbeit im Ruhrgebiet nachhaltig stärken. Deshalb hat die Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung einen Gesetzentwurf auf den Weg in den Landtag gebracht, der die Bedeutung des Regionalverbands Ruhr (RVR) deutlich festigt. „Der RVR ist ein stabiles und unverzichtbares Bindeglied für die Kooperation der Städte und Kreise im Ruhrgebiet“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Die kommunalen Spitzenverbände, die Mitgliedsstädte und -kreise des RVR sowie weitere Institutionen aus der Region hatten zwischenzeitlich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Mit der jetzt angestrebten Regelung soll die Funktion des Verbandes als administrative und politische Klammer der Metropole Ruhr ausgebaut und hervorgehoben werden. „Auf diese Weise kann der RVR seine Aufgaben und Strukturen zukunftsgerecht aufstellen und neue Impulse setzen. Damit können die vielfältigen Herausforderungen für die Region leichter bewältigt werden“, sagte der Minister.

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Landesregierung bringt Gesetzentwurf für Regionalverband Ruhr in den Landtag ein

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Nordrhein-Westfalen will die Zusammenarbeit im Ruhrgebiet nachhaltig stärken. Deshalb hat die Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung einen Gesetzentwurf auf den Weg in den Landtag gebracht, der die Bedeutung des Regionalverbands Ruhr (RVR) deutlich festigt. „Der RVR ist ein stabiles und unverzichtbares Bindeglied für die Kooperation der Städte und Kreise im Ruhrgebiet“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Die kommunalen Spitzenverbände, die Mitgliedsstädte und -kreise des RVR sowie weitere Institutionen aus der Region hatten zwischenzeitlich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Mit der jetzt angestrebten Regelung soll die Funktion des Verbandes als administrative und politische Klammer der Metropole Ruhr ausgebaut und hervorgehoben werden. „Auf diese Weise kann der RVR seine Aufgaben und Strukturen zukunftsgerecht aufstellen und neue Impulse setzen. Damit können die vielfältigen Herausforderungen für die Region leichter bewältigt werden“, sagte der Minister.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kompetenzen des RVR in verschiedenen Bereichen zu erweitern. Unter anderem werden Ziele des Klimaschutzes und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Außerdem sollen die Verkehrsentwicklungsplanung und die Vernetzung der kommunalen Europaarbeit im Verbandsgebiet weiter ausgebaut werden. Die Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit, Aufgaben auf den Verband zu übertragen sowie kommunale Tätigkeiten durch den RVR durchführen zu lassen. „Das entlastet unsere Städte im Revier“, betonte Jäger.

Ein weiterer Reformschritt sieht vor, die Verbandsversammlung stärker demokratisch zu legitimieren. Diese soll ab 2020 unmittelbar und direkt von den Bürgerinnen und Bürgern im Verbandsgebiet gewählt werden. „Durch die Direktwahl identifizieren sich die Menschen besser mit dem Regionalverband Ruhr. Sie können über die eigenen Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus mitbestimmen“, sagte der Kommunalminister. Der Gesetzentwurf der Landesregierung greift damit eine mit breiter Mehrheit beschlossene Resolution der Verbandsversammlung des RVR von 2013 auf.

Zum Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) gehören die Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und Ennepe-Ruhr. Der RVR entstand im Jahr 2004. Er entwickelte sich aus dem 1979 gegründete Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR), der aus dem 1920 gebildeten Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) entstanden war.

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