NRW will Ausländern die Entscheidung für den deutschen Pass erleichtern / NRW unterstützt Vorstoß im Bundesrat für die doppelte Staatsangehörigkeit und Abschaffung des Optionszwangs

22. Mai 2013
Default Press-Release Image

Nordrhein-Westfalen wird zusammen mit anderen Ländern einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesrat einbringen. Das hat die Landesregierung jetzt beschlossen. Dabei geht es vor allem um den überholten Grundsatz, wonach ein Deutscher neben seinem deutschen Pass keine weiteren Nationalpässe besitzen darf. „In vielen westlichen Staaten sind die in Deutschland noch bestehenden faktischen Einbürgerungshemmnisse längst beseitigt. Da die Bundesregierung die Augen vor der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft verschließt, müssen die Länder handeln“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. NRW will mit der Gesetzesänderung auch allen Deutschen eine bisher verschlossene Tür öffnen: Sie sollen künftig zwei Pässe besitzen dürfen und nicht wie bisher ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine andere erwerben. „Es ist nur folgerichtig, dass sie nicht mehr automatisch den Pass ihres Heimatlandes abgeben müssen“, sagte der NRW-Innenminister. Jäger und Integrationsminister Schneider kündigten weitere gemeinsame Aktivitäten an, mit denen sie offensiv für die deutsche Staatsangehörigkeit werben wollen. „Es liegt im Interesse unseres Landes, dass Ausländerinnen und Ausländer, die bei uns leben, gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden“, so die NRW-Minister.

Inneres
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilen mit:

Nordrhein-Westfalen wird zusammen mit anderen Ländern einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundesrat einbringen. Das hat die Landesregierung jetzt beschlossen. Dabei geht es vor allem um den überholten Grundsatz, wonach ein Deutscher neben seinem deutschen Pass keine weiteren Nationalpässe besitzen darf. „In vielen westlichen Staaten sind die in Deutschland noch bestehenden faktischen Einbürgerungshemmnisse längst beseitigt. Da die Bundesregierung die Augen vor der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft verschließt, müssen die Länder handeln“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Integrationsminister Guntram Schneider betonte, dass in Deutschland bereits nach gültigem Recht das Mehrstaatigkeitsverbot vielfach gesetzlich durchbrochen werde, etwa bei der Einbürgerung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, denen – anders als beispielsweise türkischen Einwanderinnen und Einwanderern - ein Doppelpass zugestanden werde. So kämen mehr als 50 Prozent aller Eingebürgerten zu einem Doppelpass. „Diese Ungleichbehandlung ist diskriminierend für diejenigen, die ihren bisherigen Pass abgeben müssen“, so Schneider. Auch gäbe es keine plausiblen Gründe, Ausländern, die sich in Deutschland gern einbürgern lassen würden, die Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu verwehren. „Studien zeigen, dass viele von ihnen gerade wegen des drohenden Verlustes ihres bisherigen Passes letztlich eine Einbürgerung scheuen. Wir brauchen aber eine Einbürgerungspraxis, die zu mehr Einbürgerungen führt. Deshalb bedarf es dringender Reformen“, so Schneider.

Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit sieht die Bundesratsinitiative auch die Abschaffung der sogenannten Optionspflicht für hier geborene Kinder ausländischer Eltern vor. In diesem Jahr werden die ersten optionspflichtigen Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit 23 Jahre alt. Damit verlieren sie unter Umständen ungewollt ihren deutschen Pass, den sie nur in einem neuen Einbürgerungsverfahren wieder erlangen können. Mehrere Fälle sind bundesweit bereits bekannt geworden. „Uns ist bewusst, wie schwer es diesen jungen Erwachsenen fällt, sich von der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern lösen zu müssen, wenn sie Deutsche bleiben wollen“, erklärte Integrationsminister Schneider. „Wir haben das Ziel, die jungen Menschen einzuladen, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten, ohne ihre Herkunft in Frage stellen zu müssen. Denn sie sind hier aufgewachsen, sie leben hier und gehören zu diesem Land.“ Jäger appellierte: „Es ist höchste Zeit, den Streit um alte Zöpfe nicht länger auf dem Rücken junger Menschen auszutragen und ihnen eine dauerhafte Perspektive zu bieten, indem wir die Mehrstaatigkeit ermöglichen.

NRW will mit der Gesetzesänderung auch allen Deutschen eine bisher verschlossene Tür öffnen: Sie sollen künftig zwei Pässe besitzen dürfen und nicht wie bisher ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine andere erwerben. „Es ist nur folgerichtig, dass sie nicht mehr automatisch den Pass ihres Heimatlandes abgeben müssen“, sagte der NRW-Innenminister. Jäger und Integrationsminister Schneider kündigten weitere gemeinsame Aktivitäten an, mit denen sie offensiv für die deutsche Staatsangehörigkeit werben wollen. „Es liegt im Interesse unseres Landes, dass Ausländerinnen und Ausländer, die bei uns leben, gleichberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden“, so die NRW-Minister.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Kontakt

Pressekontakt

Inneres

Telefon: 0211 871-1111
E-Mail: Pressestelle [at] im.nrw.de

Bürgeranfragen

Inneres

Telefon: 0211 871-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de