NRW verbietet Symbole krimineller Rockerbanden im Internet

22. Juli 2014
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NRW geht entschlossen gegen die Symbole der kriminellen Rockerbanden Hells Angels und Bandidos auch im Internet vor. „Bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität nutzt die NRW-Polizei konsequent alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Wir dulden keinen rechtsfreien Raum. Auch nicht im Internet“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Das Tragen und Zeigen des roten Schriftzuges „Hells Angels“ und des Symbols des behelmten Totenschädels mit Engelsflügeln sowie des rot-goldenen Schriftzuges Bandidos und des sogenannten "Fat Mexican" wird ab sofort strafrechtlich verfolgt. Die Symbole müssen auf den Internetseiten gelöscht oder die Seiten abgeschaltet werden. „Es trifft die Rocker besonders hart, wenn sie sich nicht mehr martialisch in der Öffentlichkeit präsentieren und für sich werben können“, machte der Innenminister deutlich.

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Innenminister Jäger: Polizei erhöht den Kontroll- und Ermittlungsdruck

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

NRW geht entschlossen gegen die Symbole der kriminellen Rockerbanden Hells Angels und Bandidos auch im Internet vor. „Bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität nutzt die NRW-Polizei konsequent alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Wir dulden keinen rechtsfreien Raum. Auch nicht im Internet“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Das Tragen und Zeigen des roten Schriftzuges „Hells Angels“ und des Symbols des behelmten Totenschädels mit Engelsflügeln sowie des rot-goldenen Schriftzuges Bandidos und des sogenannten Fat Mexican wird ab sofort strafrechtlich verfolgt. Die Symbole müssen auf den Internetseiten gelöscht oder die Seiten abgeschaltet werden. „Es trifft die Rocker besonders hart, wenn sie sich nicht mehr martialisch in der Öffentlichkeit präsentieren und für sich werben können“, machte der Innenminister deutlich.

NRW erhöht damit den Ermittlungs- und Fahndungsdruck auf die kriminelle Rockerszene. „Für uns gilt weiterhin eine Null-Toleranz-Strategie. Wir treten damit den Provokationen und Machtdemonstrationen dieser Banden entgegen. Das trügerische Bild von Motorradromantik hat den Blick auf die verbrecherische Realität verklärt“, betonte Jäger.

Grundlage für den entsprechenden Erlass des Innenministeriums an die Polizeibehörden ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 7. April 2014. Darin hat das OLG festgestellt, dass das öffentliche Verwenden definierter Kennzeichen der Rockergruppierung „Hells Angels“ auch dann als verboten anzusehen ist, wenn diese Kennzeichen mit einem Ortszusatz versehen sind, der sich auf einen bislang nicht verbotenen Ortsverband („Charter“) bezieht. Entscheidend sei allein die Übereinstimmung mit den Kennzeichen des verbotenen „Hells Angels Motor Club e.V.“. Orts- oder sonstige Namenszusätze, die das verbotene Kennzeichen ggf. ergänzen, seien somit unbeachtlich. Dieser Rechtsauffassung hatte sich nach den Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Köln und Bonn zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die Kennzeichen der Bandidos.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon: 0211 871-2300.

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