NRW prüft Raps-Saatgut auf gentechnische Veränderungen – Minister Remmel: Nordrhein-Westfalen muss gentechnikfrei bleiben

23. August 2012
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Die Untersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen haben 89 Proben von Raps-Saatgut auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Alle Saatgutproben waren unauffällig. „Es ist eine gute Nachricht, dass wir keine Gentechnik gefunden haben. Das Ergebnis ermutigt uns, weiter streng zu kontrollieren, um NRW gentechnikfrei zu halten.“ Im vergan­genen Jahr waren in vier von 16 Proben von importiertem konven­tionellen Mais-Saatgut Spuren von gentechnisch verändertem Mais festgestellt worden.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Die Untersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen haben 89 Proben von Raps-Saatgut auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Alle Saatgutproben waren unauffällig. „Es ist eine gute Nachricht, dass wir keine Gentechnik gefunden haben. Das Ergebnis ermutigt uns, weiter streng zu kontrollieren, um NRW gentechnikfrei zu halten.“ Im vergan­genen Jahr waren in vier von 16 Proben von importiertem konven­tionellen Mais-Saatgut Spuren von gentechnisch verändertem Mais festgestellt worden. „Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher möchte keine Gentechnik, sie müssen größtmögliche Sicherheit haben, dass die von Ihnen gekauften Produkte auch tat­sächlich frei von gentechnischen Verunreinigungen sind.“

In NRW fand im Jahr 2007 letztmalig ein Anbau und im Jahr 2008 die letzte Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen statt. Remmel: „Eine gentechnikfreie Landwirtschaft in NRW ist ein wichtiger Beitrag für den Erhalt und die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume. Gemeinsam mit der Landwirtschaft müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diese Ziel zu erreichen.“ Dazu zählen zum Beispiel:

• Jede Verunreinigung von Saatgut, Futter- und Lebensmitteln durch gentechnisch veränderte Organismen muss vermieden werden (Nulltoleranz-Prinzip).

• Wir halten an dem Prinzip fest, auf landeseigenen Flächen ein Gentechnikverbot auszusprechen, und schreiben dies nach Möglich­keit in den Pachtverträgen fest.

• Wir sind 2011 dem europäischen Netzwerk Gentechnikfreier Regionen beigetreten. Das Ziel des Netzwerks entspricht der erklär­ten Absicht der Landesregierung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, NRW gentechnikfrei zu halten“. In wenigen Tagen findet die Kon­ferenz des Netzwerks in Erfurt statt.

• Damit Verbraucherinnen und Verbraucher die klare Wahl haben, werden wir uns auch weiterhin für eine eindeutige Kennzeichnung einsetzen.

Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut werden regelmäßig in risikoorientierten Stichproben auf gentechnische Veränderungen kontrolliert. Die Ergebnisse fasst das Verbraucherschutzministerium fortlaufend im Gentechnik-Report im Internet zusammen: www.umwelt.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).

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