NRW-Polizei hält sich bei Auskünften an den Pressekodex der Medien

12. Januar 2016
Bild Polizei

In Nordrhein-Westfalen verschweigt die Polizei nicht die Herkunft von Straftätern. Sie verhält sich nach Angaben von Innenminister Ralf Jäger bei Medienauskünften entsprechend dem Pressekodex. Die Polizei in NRW arbeitet damit nach den gleichen Maßstäben wie andere Länderpolizeien.

Inneres

In Nordrhein-Westfalen verschweigt die Polizei nicht die Herkunft von Straftätern. Sie verhält sich nach Angaben von Innenminister Ralf Jäger bei Medienauskünften entsprechend dem Pressekodex. Die Polizei in NRW arbeitet damit nach den gleichen Maßstäben wie andere Länderpolizeien.

Es gibt in NRW keine Anweisung, dass Nationalitäten in internen oder externen Polizeiberichten nicht genannt werden dürfen. Nach einem Erlass aus dem Jahr 2008 wird lediglich für nationale Minderheiten festgelegt, dass diese nur erwähnt werden sollen, wenn es für „das Verständnis des Sachverhaltes oder für die Herstellung eines sachliches Bezuges zwingend erforderlich ist“. Ausdrücklich wird in dem Erlass darauf hingewiesen, dass Presseinformationen der Polizei immer dann Hinweise auf die Herkunft eines Tatverdächtigen enthalten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informations- oder ein Fahndungsinteresse besteht. Innenminister Jäger: „Damit werden alle erforderlichen Informationen, die helfen, Täter dingfest zu machen, genannt. Sie ist ein wichtiger Hinweis bei der Fahndung und die Suche nach Zeugen.“

Kontakt

Pressekontakt

Inneres

Telefon: 0211 871-1111
E-Mail: Pressestelle [at] im.nrw.de

Bürgeranfragen

Inneres

Telefon: 0211 871-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de