NRW plant Senkung der Neuverschuldung bis 2018 auf 690 Millionen Euro

24. Juni 2014
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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will die Neuverschuldung bis 2018 deutlich auf 690 Millionen Euro senken. Das hat das Kabinett in seiner Mittelfristigen Finanzplanung (MFP) 2014 bis 2018 beschlossen. Die frühere Regierung Rüttgers hatte in ihrer letzten MFP bis 2013 noch mit einer etwa zehnfach höheren Neuverschuldung von 6,4 Milliarden Euro geplant.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Landesregierung beschließt Haushaltsentwurf 2015 und die Mittelfristige Finanzplanung bis 2018 - Kreditbedarf fast 90 Prozent geringer als im Haushaltsplan 2010

Das Finanzministerium teilt mit:

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will die Neuverschuldung bis 2018 deutlich auf 690 Millionen Euro senken. Das hat das Kabinett in seiner Mittelfristigen Finanzplanung (MFP) 2014-2018 beschlossen. Die frühere Regierung Rüttgers hatte in ihrer letzten MFP bis 2013 noch mit einer etwa zehnfach höheren Neuverschuldung von 6,4 Milliarden Euro geplant.

Im ebenfalls verabschiedeten Haushaltsentwurf für 2015 soll sich der Kreditbedarf bereits im kommenden Jahr von 2,4 auf 1,9 Milliarden Euro verringern. „Damit gehen wir einen Riesenschritt auf die Schuldenbremse bis 2020 zu – und das, ohne unseren Investitionskurs zu Gunsten von Kindern, Bildung, Infrastruktur und Kommunen zu verlassen“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Schon im kommenden Jahr wollen wir unsere Neuverschuldung erneut um fast 20 Prozent herunterschrauben.“

Für Bildung veranschlagt die Landesregierung im kommenden Jahr 25,7 Milliarden Euro – 200 Millionen Euro mehr als im Haushaltsplan 2014 vorgesehen sind. Die Ausgaben steigen demnach um 2,2 Prozent auf 63,7 Milliarden Euro. Dabei müssen alle Ressorts mit Einsparungen zu einer globalen Minderausgabe von 852 Millionen Euro beitragen. Die Zahl der Beschäftigten sinkt auf Vollzeitbasis per Saldo um 808 Stellen. Während im Schulbereich Zusatzkapazitäten abgebaut werden können, mit denen früher geleistete Überstunden kompensiert wurden, werden in anderen Bereichen dringend notwendige Entlastungen ermöglicht oder Stellen geschaffen, die sich über Gebühren selbst finanzieren:

  • 270 Stellen werden bei Polizei und Justiz durch Übernahme von Beamtenanwärterinnen und -anwärtern geschaffen
  • 200 Stellen sind kostenneutral für den Haushalt, u.a. über Gebühren finanziert, etwa durch Übernahme von Bundesbau-Aufgaben, Überwachung internationaler Standards zur Arzneimittelherstellung und bei der Anerkennung von Heilberufen
  • 92 Stellen werden durch neue Gesetze mit zusätzlichen Aufgaben der Landesregierung benötigt, z.B. im Maßregelvollzug, bei der Unterbringung von Asylbewerbern und bei Planfeststellungen für den Straßenbau

Bei den Steuereinnahmen rechnet die Landesregierung mit einem Plus von 4,1 Prozent auf 48,9 Milliarden Euro.

Bis 2018 kalkuliert die Landesregierung mit Ausgaben von 69,2 Milliarden Euro und einem Steueraufkommen von 54,7 Milliarden Euro. Walter-Borjans: „Die Einhaltung der Schuldenbremse ist ein ambitioniertes Ziel für Bund, Länder und Kommunen, wenn wir unsere öffentlichen Leistungen auf einem Niveau halten wollen, das unsere Zukunftsfähigkeit sichert. Die Finanzplanung für NRW zeigt: Die Landesregierung nimmt diese Herausforderung an. wir gehen den ausgewogenen Pfad von Schuldenabbau und staatlicher Aufgabenerledigung konsequent weiter.“

  2014 (HHP) 2015 (HHPE) 2016 (MFP) 2017 (MFP) 2018 (MFP)
Gesamtausgaben 62.308 63.694 65.852 67.917 69.157
Steuereinnahmen 46.971 48.884 50.588 52.514 54.689
MFP 2014 bis 2018 Nettoneuverschuldung 2.396 1.902 1.381 1.301 689
MFP 2013 bis 2017 Nettoneuverschuldung 2.435 1.919 1.427 1.379 x

Ausführliche Informationen zum Haushaltsentwurf 2015 und zur Mittelfristigen Finanzplanung 2014 – 2018 unter www.fm.nrw.de


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

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