NRW-Medienstaatssekretär Eumann: Verfassungsgericht bestätigt die Linie Nordrhein-Westfalens

25. März 2014
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig. Die Richter haben ausgeführt, dass die Zusammensetzung der Gremien des ZDF (Fernsehrat und Verwaltungsrat) nicht dem grundgesetzlichen Gebot der Staatsferne des Rundfunks entspreche. Geklagt hatten die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg, unterstützt unter anderem von NRW, die einen zu hohen Anteil von Staatsvertretern und staatsnahen Personen in den Gremien gerügt hatten. Nun sind die Länder am Zug, bis Juni 2015 den ZDF-Staatsvertrag verfassungsgemäß zu novellieren.

Presseinformation – 222/3/2014                                                                                            Düsseldorf, 25. März 2014

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig. Die Richter haben ausgeführt, dass die Zusammensetzung der Gremien des ZDF (Fernsehrat und Verwaltungsrat) nicht dem grundgesetzlichen Gebot der Staatsferne des Rundfunks entspreche. Geklagt hatten die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg, unterstützt unter anderem von NRW, die einen zu hohen Anteil von Staatsvertretern und staatsnahen Personen in den Gremien gerügt hatten. Nun sind die Länder am Zug, bis Juni 2015 den ZDF-Staatsvertrag verfassungsgemäß zu novellieren.

Dazu erklärte NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann: „Die Karlsruher Richter haben mit diesem Urteil klargestellt, dass das Gebot der Staatsferne im Rundfunk deutlicher berücksichtigt werden muss. So wie von Karlsruhe verlangt, hat Nordrhein-Westfalen im WDR-Gesetz bereits den Anteil von staatlichen und staatsnahen Mitgliedern in den Gremien auf ein Drittel festgelegt. Im Landesmediengesetz gilt diese Grenze analog für die LfM-Medienkommission. In NRW sind Transparenz und Staatsferne wichtige Eckpfeiler der medienrechtlichen Gesetzgebung.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de