NRW-Medienstaatssekretär Eumann: Verfassungsgericht bestätigt die Linie Nordrhein-Westfalens
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig. Die Richter haben ausgeführt, dass die Zusammensetzung der Gremien des ZDF (Fernsehrat und Verwaltungsrat) nicht dem grundgesetzlichen Gebot der Staatsferne des Rundfunks entspreche. Geklagt hatten die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg, unterstützt unter anderem von NRW, die einen zu hohen Anteil von Staatsvertretern und staatsnahen Personen in den Gremien gerügt hatten. Nun sind die Länder am Zug, bis Juni 2015 den ZDF-Staatsvertrag verfassungsgemäß zu novellieren.
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