NRW leitet die Länder-Arbeitsgruppe „Plattformregulierung“: Stellungnahmen im Internet abrufbar

29. September 2015

Um der fortschreitenden Konvergenz der Medien auch gesetzgeberisch Rechnung zu tragen, haben Bund und Länder vereinbart, gemeinsam die Medienordnung zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung widmet sich in fünf Arbeitsgruppen unter anderem den Themen Jugendschutz/Jugendmedienschutz, Kartellrecht/Medienvielfalt und Plattformregulierung.

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Um der fortschreitenden Konvergenz der Medien auch gesetzgeberisch Rechnung zu tragen, haben Bund und Länder vereinbart, gemeinsam die Medienordnung zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung widmet sich in fünf Arbeitsgruppen unter anderem den Themen Jugendschutz/Jugendmedienschutz, Kartellrecht/Medienvielfalt und Plattformregulierung.
 
Den Vorsitz der Arbeitsgruppe Plattformregulierung führt Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Arbeitsgruppe Plattformregulierung beschäftigt sich mit der Regulierung von „Anbietern von Plattformen“. Dies sind nach dem bisherigen Ansatz des Rundfunkstaatsvertrages der Länder solche Anbieter, die Rundfunk und vergleichbare Internetangebote mit dem Ziel zusammenfassen, sie als Gesamtpaket zugänglich zu machen, zum Beispiel Kabelnetzbetreiber wie die Telekom, Unitymedia oder Vodafone, Portale wie Magine und Zattoo oder auch Programmplattformen wie die von Sky.
 
Ziel der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens ist es, Vielfalt auch im konvergenten Medienumfeld zu sichern und faire gesetzliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Plattformentypen zu schaffen. Nach der geltenden Rechtslage müssen beispielsweise bestimmte Diensteanbieter wie Kabelnetzbetreiber andere Auflagen erfüllen als Anbieter von Plattformen im offenen Internet. Zudem sollen im Rahmen der Überarbeitung der Gesetzgebung Zugang und Auffindbarkeit von Angeboten gewährleistet sein.
 
Im Sommer hat die Arbeitsgruppe Plattformregulierung eine Anhörung mit betroffenen Marktteilnehmern und unter Einbindung der Landesmedienanstalten sowie des Instituts für Rundfunktechnik durchgeführt. Eingegangene schriftliche Stellungnahmen und Beiträge sind auf der Internetseite www.mbem.nrw/medien/konsultation abrufbar. Die Ergebnisse der Anhörung werden derzeit ausgewertet. Zum Ende des Jahres sollen bereits erste Ergebnisse vorgelegt werden können.

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