NRW-Justizvollzugsbeauftragter Prof. Michael Walter übergibt Tätigkeitsbericht 2012 an Justizminister Thomas Kutschaty

24. Juli 2013
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Justizminister Thomas Kutschaty dankte dem Justizvollzugsbeauftragten Professor Dr. Michael Walter (69) für die Übergabe seines umfas­senden Tätigkeitsberichts, der sich auf 378 Seiten mit Vorschlägen zur Fortentwicklung und Verbesserung des Vollzugs in Nordrhein-Westfalen befasst. Im aktuellen Tätigkeitsbericht 2012 geht es unter anderem um die Un­terbringung Gefangener, Arbeit und Bildung, ärztliche Versorgung, eine familienfreundliche Vollzugsgestaltung, Fragen der Sozialtherapie, einer erzieherischen Ausrichtung des Jugendvollzugs, um den Umgang mit Post und Anträgen Gefangener sowie um die künftige Bauplanung.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Justizminister Thomas Kutschaty dankte dem Justizvollzugsbeauftragten Professor Dr. Michael Walter (69) für die Übergabe seines umfas­senden Tätigkeitsberichts, der sich auf 378 Seiten mit Vorschlägen zur Fortentwicklung und Verbesserung des Vollzugs in Nordrhein-Westfalen befasst.

Im aktuellen Tätigkeitsbericht 2012 geht es unter anderem um die Un­terbringung Gefangener, Arbeit und Bildung, ärztliche Versorgung, eine familienfreundliche Vollzugsgestaltung, Fragen der Sozialtherapie, einer erzieherischen Ausrichtung des Jugendvollzugs, um den Umgang mit Post und Anträgen Gefangener sowie um die künftige Bauplanung.

Außerdem wird über die konzeptionelle Arbeit berichtet. Hierbei hat die schrittweise Verwirklichung einer opferbezogenen Vollzugsgestaltung besonderes Gewicht. Konkrete Maßnahmen sollen dazu führen, dass berechtigte Opferbelange stärker als bisher bei der Vollzugsgestaltung und der Entlassungsvorbereitung berücksichtigt werden.

Justizminister Kutschaty: „So schwer das oft auch zu vermitteln ist: Wir dürfen keinen Gefangenen aufgeben. Das verfassungsrechtliche Gebot zur Resozialisierung ist nämlich nicht nur rechtlich bedeutsam. Vor allen Dingen ist die Resozialisierung gesellschaftlich wichtig. Gerade der Ein­satz vollzugöffnender Maßnahmen im Jugendvollzug ist für die Wieder­eingliederung von Straftätern unabdingbar. Denn wer keine Straftaten mehr begeht, verursacht auch keine neuen Opfer. Das wiederrum steigert die innere Sicherheit.“

„Die sogenannte ‚Opferbezogene Vollzugsgestaltung‘ ist für mich ein besonderer Schwerpunkt“, so Professor Michael Walter. Damit ist eine wirkungsvollere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen gemeint, die durch Straftaten geschädigt worden sind oder konkret gefähr­det erscheinen. Inhaltlich geht es um einen Tatausgleich für die Vergan­genheit und um Opferschutz und Opferhilfe für die Zukunft. „Erstmals ist es gelungen, beim neuen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz den Gedanken einer opferbezogenen Vollzugsgestaltung systematisch und konsequent zu erfassen“, so Walter.

Aus Sicht des Vollzugsbeauftragten ist mit dem neuen Sicherungsver­wahrungsvollzugsgesetz ein bedeutender Reformschritt gelungen. „Die verfassungsgerichtlichen Vorgaben werden durch das Gesetz ebenso umgesetzt wie ein Großteil der Leitideen der Landesregierung zur Fortentwicklung des Strafvollzugs“, freut sich Michael Walter.

An den NRW-Justizvollzugsbeauftragten haben sich insgesamt 476 Menschen mit Eingaben gewendet. Der überwiegende Teil der Eingaben betrafen individuelle Anliegen Gefangener, 64 Eingaben kamen von Vollzugsbediensteten. Alle Eingaben vermitteln einen umfangreichen Einblick in die Vollzugspraxis. Anknüpfend daran mündet der Bericht in eine Reihe von Empfehlungen Die Ergebnisse zu sämtlichen erörterten Punkten werden jeweils knapp in der Zusammenfassung dargestellt. Dem folgen ebenso kurz gefasste Empfehlungen, an deren Ende auf den ausführlichen Text im Bericht verwiesen wird. Für Rückfragen steht der Justizvollzugsbeauftragte gern zur Verfügung.

Kontakt:
Prof. Dr. Michael Walter
Telefon: 0221 80138-46, Telefax: 0221 80138-48
E-Mail: poststelle@justizvollzugsbeauftragter.nrw.de
Internet: www.justizvollzugsbeauftragter.nrw.de

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255.

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