NRW-Integrationsminister Schneider: Der Bund muss sich beim Doppelpass jetzt bewegen! / Mehrheit der Bundesländer gegen Optionspflicht

7. Juni 2013
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Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der rot-grün-regierten Länder einen Gesetzesantrag zur Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit und zur Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht beraten.
„Die Mehrheit der Bundesländer will den Doppelpass und sagt Nein zur Optionspflicht. Der Bund muss sich jetzt bewegen. Er darf sich nicht länger stur stellen. Das wäre unverantwortlich“, sagte NRW-Integrationsminister Guntram Schneider. In vielen anderen Staaten werde der Doppelpass als Normalität akzeptiert und auch in Deutschland könne bei jeder zweiten Einbürgerung der alte Pass behalten werden, sagte Schneider. „Bei der Einbürgerung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern wird der Doppelpass hingenommen. Mittlerweile werden deshalb mehr als 50 Prozent aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vollzogen. Der sogenannte Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit hat daher in der Praxis an Bedeutung verloren. Es ist deshalb nur konsequent, ihn ganz aus dem Gesetz zu streichen“, fordert der NRW-Integrationsminister.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:

Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der rot-grün-regierten Länder einen Gesetzesantrag zur Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit und zur Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht beraten.

„Die Mehrheit der Bundesländer will den Doppelpass und sagt Nein zur Optionspflicht. Der Bund muss sich jetzt bewegen. Er darf sich nicht länger stur stellen. Das wäre unverantwortlich“, sagte NRW-Integrationsminister Guntram Schneider.

In vielen anderen Staaten werde der Doppelpass als Normalität akzeptiert und auch in Deutschland könne bei jeder zweiten Einbürgerung der alte Pass behalten werden, sagte Schneider. „Bei der Einbürgerung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern wird der Doppelpass hingenommen. Mittlerweile werden deshalb mehr als 50 Prozent aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vollzogen. Der sogenannte Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit hat daher in der Praxis an Bedeutung verloren. Es ist deshalb nur konsequent, ihn ganz aus dem Gesetz zu streichen“, fordert der NRW-Integrationsminister.

Anderenfalls nehme man eine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen in Kauf, die ihren bisherigen Pass abgeben müssten. „Es gibt aber keine plausiblen Gründe, einem Teil der ausländischen Staatsbürger, die sich in Deutschland gerne einbürgern lassen würden, die Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu verwehren“, sagte Schneider.

Der Gesetzentwurf der Länder sieht überdies auch vor, dass die Optionspflicht für junge Erwachsene abgeschafft wird. Bis Ende des Jahres 2012 sind bundesweit etwa 20.000 junge Erwachsene optionspflichtig geworden. Ab 2018 kommen jährlich 40.000 neu hinzu. Die Jugendlichen sind mit zwei Staatsangehörigkeiten groß geworden. Ab 18 und bis spätestens zum 23. Geburtstag müssen sie sich entscheiden. Unternehmen sie nichts, verlieren sie automatisch den deutschen Pass.

„Wir müssen verhindern, dass Jungen und Mädchen mit Migrationshintergrund, die in der Kita und in der Schule Deutsche waren, wieder zu Ausländern gemacht werden wenn sie volljährig werden. Das ist integrationspolitisch eine Rolle rückwärts“, sagte Schneider.

Der Gesetzesantrag im Bundesrat war von Baden-Württemberg, NRW und anderen SPD-geführten Ländern im Bundesrat eingebracht worden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

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