NRW honoriert Agrarumwelt- und Tierschutz­maßnahmen mit 45 Millionen Euro / Minister Remmel: EU-Gipfel muss gesellschaftliche Zusatz­leistungen der Landwirtschaft fair behandeln

21. November 2012
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Klare Erwartungen für eine faire Behandlung von Umweltaufgaben, Klima-, Landschafts- und Tierschutzanliegen hat NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel an den EU-Gipfel, der ab Donnerstag (22. November 2012) in Brüssel über die Europafinanzen bis 2020 berät. „Artenreichtum und Vielfalt unserer Kulturlandschaften gibt es nicht zum Nulltarif“, so Remmel. „Wenn unsere Landwirte und Landwirtinnen Gelder erhalten für Natur- oder Tierschutzmaßnahmen, ist das keine Betriebssubvention sondern ein Leistungsentgelt für öffentliche Güter, deren Wert immer mehr Menschen bewusst wird“.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Klare Erwartungen für eine faire Behandlung von Umweltaufgaben, Klima-, Landschafts- und Tierschutzanliegen hat NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel an den EU-Gipfel, der ab Donnerstag (22. November 2012) in Brüssel über die Europafinanzen bis 2020 berät.

„Artenreichtum und Vielfalt unserer Kulturlandschaften gibt es nicht zum Nulltarif“, so Remmel. „Wenn unsere Landwirte und Landwirtinnen Gelder erhalten für Natur- oder Tierschutzmaßnahmen, ist das keine Betriebssubvention sondern ein Leistungsentgelt für öffentliche Güter, deren Wert immer mehr Menschen bewusst wird“.

Rund 45 Millionen Euro kommen in diesem Jahr für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen zur Auszahlung. 2012 nehmen über 12.000 Be­triebe an einer oder mehreren Agrarumweltmaßnahmen teil. Rund 3.250 Betriebe sind in Tierschutzmaßnahmen eingebunden.

Remmel: „Wer eine faire, nachhaltige und zukunftsorientierte Entwick­lung von ländlichen Regionen will, muss dafür sorgen, dass engagierte Landwirtinnen und Landwirte in der Lage sind, dafür auskömmlich zu arbeiten. Die gesellschaftliche Anerkennung von Agrarumwelt- und Tier­schutzmaßnahmen sowie des Vertragsnaturschutzes durch Förderung ist unverzichtbar. Die EU-Staats- und Regierungschefs müssen bei den Finanzentscheidungen deutlich machen, dass die EU-Strategien und -Erklärungen glaubhaft den Wert der Umwelt und ländlichen Entwicklung unterstreichen“.

Für den Minister kann nur eine starke, nachhaltige Landwirtschaft das attraktive Bild der vielfältigen NRW-Landschaften bewahren. Sie müsse sich zugleich besser als bisher im Einklang mit Anforderungen des Natur-, Gewässer-, Boden- und Klimaschutzes entwickeln. Der Zusam­menhang von Tierwohl, Verbrauchererwartungen und des Beitrags der Landwirtschaft für einen attraktiven ländlichen Raum rücke zunehmend in den Fokus: „Um diesen Anforderungen, die ausdrücklich EU-Ziele sind, nachkommen zu können, brauchen Landespolitik, Landwirtschaft und ihre Partner verlässliche und finanziell angemessen aufgestellte Fördermaßnahmen“, erklärte Minister Remmel. Dass die jüngsten Vor­schläge – unter anderem von EU-Ratspräsident Rompuy – darauf ab­zielen, diese Zukunftsaufgaben auszutrocknen, gebe großen Anlass zur Sorge.

Entsprechende Fördermaßnahmen sind Teil des NRW-Programms Ländlicher Raum des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums. Land­wirtschaftliche Betriebe erhalten daraus einen finanziellen Ausgleich, wenn sie auf freiwilliger Basis besonders umweltverträglich wirtschaften und zum Beispiel Uferrandstreifen oder Blühstreifen anlegen oder viel­fältige Fruchtfolgen anbauen. Die öffentliche Förderung honoriert wirt­schaftliche Nachteile, wenn Äcker im Winter statt brachzuliegen zum Schutz des Grundwassers begrünt und Boden zum zusätzlichen Schutz vor Erosionen mit Mulch- oder Direktsaatverfahren bearbeitet werden. Andere Maßnahmen dienen dazu, artenreiche Äcker und Wiesen zu erhalten und der heimischen Tierwelt Rückzugsräume zu bewahren.

Öffentliche Hilfen gibt es, wenn Betriebe insgesamt ökologisch wirt­schaften und wo Schweinen und Rindern besonders tiergerechte Ställe und eine Aufstallung auf Stroh garantiert sind. Dass auf diesem Weg auch Milchkühen ein umfangreicher Weidegang ermöglicht wird, dient dem Tierschutz ebenso wie einem für Naturtouristen attraktiven Erscheinungsbild von Landregionen. Aus dem EU-geförderten NRW-Programm werden darüber hinaus Forstmaßnahmen, die zum Beispiel der Klimaanpassung heimischer Wälder dienen, unterstützt. Ebenso Teil des Programms sind Aktivitäten zur Regionalvermarktung, Weiterbildung, Dorferneuerung und der Zusammenarbeit von Bürgern und Gemeinden in Landregionen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

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