NRW für mehr Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der Verwaltung

17. Juni 2014
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Mehr Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der Verwaltung ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Landesregierung in ihrer vergangenen Kabinettsitzung auf den Weg gebracht hat. NRW will das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo es für die Menschen von besonderem Interesse ist. „Wir wollen den individuellen Rechtsschutz stärken und das Widerspruchsverfahren in erster Linie dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürger geführt hat“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „In einigen Bereichen bietet das Widerspruchsverfahren eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen zu überprüfen.“

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Landesregierung stärkt Widerspruchsverfahren
Innenminister Jäger: Wir wollen es den Menschen leichter machen, zu ihrem Recht zu kommen

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Mehr Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der Verwaltung ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettsitzung auf den Weg gebracht hat. NRW will das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo es für die Menschen von besonderem Interesse ist. „Wir wollen den individuellen Rechtsschutz stärken und das Widerspruchsverfahren in erster Linie dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürger geführt hat“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. „In einigen Bereichen bietet das Widerspruchsverfahren eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen zu überprüfen.“

Im Blick hat die Landesregierung dabei insbesondere Verwaltungsbereiche mit verfahrensrechtlichen Besonderheiten und Bereiche von sozialer Prägung. Hierzu gehören das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Wohngeldrecht. „Bei Antragstellern auf Wohngeld handelt es sich um einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind“, erklärte Jäger. „Sie sind regelmäßig nicht in der Lage, langwierige verwaltungsgerichtliche Prozesse durchzustehen.“ Gleiches gelte für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem weit überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. „Für all diese Menschen stellt der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde dar“, erklärte Jäger. „Vor allem das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko wirkt abschreckend. Das Widerspruchsverfahren bietet in diesen Fällen eine bürgernahe, kostengünstige Korrekturmöglichkeit.“ In den sozial geprägten Bereichen hat das behördliche Widerspruchsverfahren zudem eine wichtige Filterfunktion gegenüber den Verwaltungsgerichten. “Oftmals erfordern diese Rechtsstreitigkeiten keine vertiefte juristische Prüfung. Sie lassen sich vielmehr durch ein erörterndes Gespräch mit den Betroffenen klären“, erläuterte der Minister. Dies könne innerhalb eines Widerspruchsverfahrens effektiver und kostengünstiger geleistet werden, als in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht.

Die Landesregierung setzt künftig auch auf mehr Selbstkontrolle der Verwaltung im Kommunalabgabenrecht. „Hier handelt es sich regelmäßig um fehleranfällige Massenverfahren“, sagte Jäger. „Das Widerspruchsverfahren bietet hier eine effektive Möglichkeit zur Berichtigung. Dies entspricht dem Gedanken bürgernahen Rechtsschutzes und entlastet die Verwaltungsgerichte“, erläuterte der Minister. Die Wiedereinführung in den Bereichen des Kommunalabgabenrechts und der von den Gemeinden zu erhebenden Realsteuern erfolgt ab dem 1. Januar 2016. So können sich die Kommunen auf die Gesetzesänderung vorbereiten. Jäger sprach sich dafür aus, die Einführung des Widerspruchsverfahrens im Bereich der Kommunalabgaben im Landtag intensiv zu diskutieren. Die Positionen der Kommunalen Spitzenverbände seien dazu teilweise sehr unterschiedlich. Der Städtetag NRW habe noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben.

Mit der partiellen Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens nimmt die rot-grüne Landesregierung wichtige Anpassungen an einer Entscheidung der schwarz-gelben Regierung aus dem Jahr 2007 vor. Diese hatte das zweite Bürokratieabbaugesetz auf den Weg gebracht, mit dem das Widerspruchsverfahren weitestgehend abgeschafft worden war.

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