NRW fordert vom Bund Verbesserung bei Ghettorenten

3. Juli 2013
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Nordrhein-Westfalen bringt am kommenden Freitag (5. Juli 2013) eine Bundesratsinitiative ein, die rentenrechtliche Verbesserungen für ehemalige NS-Verfolgte, die in Ghettos beschäftigt waren, zum Ziel hat. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sicherzustellen, dass ehemalige Ghettobeschäftigte ihre Rente rückwirkend ab dem Jahr 1997 erhalten. Viele Anträge zur ab 2002 gesetzlich verankerten sogenannten „Ghettorente“ wurden zunächst abgelehnt und erst nach Widersprüchen verspätet bewilligt. Statt ab 1997 erhielten die Betroffenen dadurch ihre Rente erst ab 2005.

Presseinformation – 553/7/2013                                                                                              Düsseldorf, 3. Juli 2013

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilen mit:

Nordrhein-Westfalen bringt am kommenden Freitag (5. Juli 2013) eine Bundesratsinitiative ein, die rentenrechtliche Verbesserungen für ehemalige NS-Verfolgte, die in Ghettos beschäftigt waren, zum Ziel hat. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sicherzustellen, dass ehemalige Ghettobeschäftigte ihre Rente rückwirkend ab dem Jahr 1997 erhalten. Viele Anträge zur ab 2002 gesetzlich verankerten sogenannten „Ghettorente“ wurden zunächst abgelehnt und erst nach Widersprüchen verspätet bewilligt. Statt ab 1997 erhielten die Betroffenen dadurch ihre Rente erst ab 2005.

„Wir wollen mit unserer Initiative eine schreiende Ungerechtigkeit beseitigen“, sagte Sozialminister Guntram Schneider in Düsseldorf. „Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die während des Nationalsozialismus in den Ghettos geschuftet und gelitten haben, nun im hohen Alter durch bürokratische Hürden auch noch um einen Teil ihrer Renten gebracht werden.“

Dr. Angelica Schwall-Düren, Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: „Da ein fairer Umgang mit der immer kleiner werdenden Zahl an noch lebenden Opfern nur über eine Änderung des Gesetzes zu leisten ist, fordern wir die Bundesregierung auf, eine entsprechende Novelle vorzulegen.“

Minister Guntram Schneider: „Nach dem derzeit geltenden Recht entgehen den Antragstellern ohne eigenes Verschulden rückwirkende Zahlungen für mehrere Jahre. Das wollen und müssen wir verhindern.“ Und Ministerin Schwall-Düren ergänzte: „Dass Menschen, die während des Nationalsozialismus in Ghettos beschäftigt waren, unter einem offenkundig unzulänglichen Bundesgesetz leiden müssen, ist unwürdig und zynisch.“

Streitpunkt ist das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“. Danach haben Menschen, die während der Zeit des Nationalsozialismus in einem Ghetto abhängig beschäftigt waren, seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rente. Dieser Anspruch gilt rückwirkend bis zum Jahr 1997. In der Praxis konnten die Betroffenen diesen Anspruch aber oft nicht einlösen, da die Rentenversicherung und die Gerichte bestimmte Bedingungen des Gesetzes zunächst oft zu Ungunsten der Antragsteller ausgelegt hatten. Insgesamt hatten rund 70.000 ehemalige Ghettobeschäftigte Anträge auf eine Rente gestellt, von denen der größte Teil abgelehnt wurde.

Erst nachdem das Bundessozialgericht im Jahr 2009 seine Rechtsprechung geändert hat, wurden die abgelehnten Rentenanträge erneut geprüft. Dies führte allerdings dazu, dass bei nachträglich positiv beschiedenen Anträgen die Renten rückwirkend nur ab dem Jahr 2005 gezahlt wurden, und nicht ab dem Jahr 1997, wie ursprünglich vorgesehen. Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts von 2009 wurden fast 50.000 zunächst abgelehnte Anträge erneut geprüft und mehr als 25.000 davon nachträglich positiv beschieden.

Mit der Bundesratsinitiative des Landes NRW soll nun die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, einen neuen Gesetzentwurf einzubringen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118 oder an die Pressestelle der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Telefon 0211 837-1399.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de