NRW-Feuerwehren löschten vergangenes Jahr 40.000 Brände

Innenminister Jäger: Einsatzkräfte sind da, wenn sie gebraucht werden

6. September 2016
PHB Feuerwehr

Die NRW-Feuerwehren haben vergangenes Jahr 41.203 Feuer gelöscht. Bei 11.322 Wohnungsbränden kamen 48 Menschen ums Leben. 2014 starben 69 Menschen. In vielen anderen Fällen konnte die Feuerwehr Menschenleben retten.

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Die NRW-Feuerwehren haben vergangenes Jahr 41.203 Feuer gelöscht. Bei 11.322 Wohnungsbränden kamen 48 Menschen ums Leben. 2014 starben 69 Menschen. In vielen anderen Fällen konnte die Feuerwehr Menschenleben retten. „Es ist der Mut der Feuerwehrleute, in ein Treppenhaus voller Rauch zu rennen, der manchmal über das Schicksal entscheidet. Für diesen Mut gebührt ihnen unser Dank“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

„Die Einsatzkräfte sind da, wenn sie gebraucht werden und helfen den Menschen“, betonte Jäger. Dazu kooperieren die Feuerwehren auch mit den anerkannten Hilfsorganisationen. Insgesamt rückten die Retter 2015 rund 1,7 Millionen Mal aus, bei Bränden, Verkehrsunfällen oder Unwettern. 26.000 Menschen konnten dabei aus Notlagen befreit werden.

Das System der Gefahrenabwehr in NRW wird fortwährend überprüft und angepasst. „Dank vieler Stabsübungen der Kreise und kreisfreien Städte funktionieren die Krisenstäbe in NRW hervorragend. Unsere Konzepte der landesweiten und überörtlichen Gefahrenabwehr sind vorbildlich“, sagte der Minister.

NRW hat bundesweit die meisten Berufsfeuerwehren und die größte Zahl hauptberuflicher Feuerwehrleute in den Freiwilligen Feuerwehren. Es gibt 31 Berufsfeuerwehren mit 9.538 hauptberuflichen Kräften. Dazu kommen 396 Freiwillige Feuerwehren mit 85.933 Angehörigen.

Weitere Informationen zum Gefahrenabwehrbericht 2015 und zu Themen der Gefahrenabwehr finden Sie auf www.mik.nrw.de unter der Rubrik Schutz und Sicherheit.

Brandmelder retten Leben

Spätestens bis Ende 2016 müssen alle Wohnungen und Häuser in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Das sieht die Landesbauordnung vor. NRW-Innenminister Ralf Jäger begrüßt die gesetzliche Pflicht: „Rauchmelder können Leben retten.“

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