NRW entlastet Kommunen im kommenden Jahr um 107 Millionen Euro

19. September 2014
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Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr rund 107 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Möglich wird dies durch die Abrechnung der Einheitslasten des Jahres 2013. „Eine gute Nachricht für viele Kommunen. Auch im nächsten Jahr erstatten wir zu viel gezahlte Beträge zur Deutschen Einheit“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Im November letzten Jahres hatte der nordrhein-westfälische Landtag das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) geändert. Damit werden Kommunen in NRW aktuell um rund 145 Millionen Euro entlastet, weil in diesem Jahr das Jahr 2012 abgerechnet wurde.

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Minister Jäger: Eine gute Nachricht für viele Städte und Gemeinden

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr rund 107 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Möglich wird dies durch die Abrechnung der Einheitslasten des Jahres 2013. „Eine gute Nachricht für viele Kommunen. Auch im nächsten Jahr erstatten wir zu viel gezahlte Beträge zur Deutschen Einheit“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Im November letzten Jahres hatte der nordrhein-westfälische Landtag das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) geändert. Damit werden Kommunen in NRW aktuell um rund 145 Millionen Euro entlastet, weil in diesem Jahr das Jahr 2012 abgerechnet wurde. Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Juni 2013 bei der Abrechnung der Kosten der Deutschen Einheit geeinigt. „Dabei war uns der Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden wichtig. Wir bleiben verlässlicher Partner der Kommunen“, erklärte Jäger. Die Regelung der früheren Landesregierung war durch den Verfassungsgerichtshof des Landes für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden.

Weitere Informationen zum ELAG finden Sie im Internet: http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Kommunales/kommunale_finanzen/elag_abrechnung_2013.pdf

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon: 0211 871-2300.

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