NRW bringt Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein - Künftig Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos

2. Mai 2013
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Das NRW-Landeskabinett hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, bei dem im Recht des Zahlungsdienstrahmenvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch ein sachlich begrenzter Kontrahierungszwang eingeführt werden soll. Banken, die in ihrem Leistungsangebot grundsätzlich auch die Einrichtung und Führung von Girokonten haben, sollen dazu verpflichtet werden, grundsätzlich allen sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhaltenden Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten. Die Möglichkeit, den eigenen Zahlungsverkehr über ein Girokonto bargeldlos vorzunehmen, ist angesichts der Erfordernisse und Gepflogenheiten des privaten Geschäfts- und Wirtschaftsverkehres im Alltag des 21. Jahrhunderts für nahezu jedermann von erheblicher Bedeutung.

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Das Justizministerium und das Ministerium für Klimaschutz, Um-welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilen mit:

Das NRW-Landeskabinett hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, bei dem im Recht des Zahlungsdienstrahmenvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch ein sachlich begrenzter Kontrahierungszwang eingeführt werden soll. Banken, die in ihrem Leistungsangebot grundsätzlich auch die Einrichtung und Führung von Girokonten haben, sollen dazu verpflichtet werden, grundsätzlich allen sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhaltenden Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten.

Die Möglichkeit, den eigenen Zahlungsverkehr über ein Girokonto bargeldlos vorzunehmen, ist angesichts der Erfordernisse und Gepflogenheiten des privaten Geschäfts- und Wirtschaftsverkehres im Alltag des 21. Jahrhunderts für nahezu jedermann von erheblicher Bedeutung. „Ein Girokonto ist Voraussetzung für eine angemessene Teilnahme am Wirtschafts- und Geschäftsleben und aus dem Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken“, so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty und Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Insbesondere die Einkünfte von Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig davon ob es sich um Entgelt für geleistete Arbeit handelt oder um finanzielle Zuwendungen und Leistungen von Seiten des Staates (wie zum Beispiel Renten, Arbeitslosengeld, Kindergeld oder BAföG) werden aus-schließlich über eine Bankverbindung abgewickelt.

In gleicher Weise sehen sich die Menschen der Notwendigkeit gegenüber, eigene Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Strom, Wasser oder Telefon durch Überweisungen zu begleichen. In vielen Lebensbereichen ist die Bedeutung des reinen Bargeldverkehrs gegenüber unbaren Zahlungsweisen vollständig in den Hintergrund getreten. „Leider ist nach wie vor einem erheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang zu einem Girokonto versagt. Jüngste Schätzungen sprechen von bundesweit fast einer Million Menschen ohne eigenes Girokonto. Diese Menschen werden ohne Konto immer mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt“, sagte Justizminister Kutschaty.

„Der Gesetzesentwurf sieht nicht nur vor, dass die Banken gesetzlich verpflichtet werden, jedem Verbraucher und jeder Verbraucherin ein Girokonto anzubieten. Auch die Kontoführungsgebühren dürfen nicht unverhältnismäßig hoch sein und die ansonsten üblichen Entgelte übersteigen“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Auf der nächsten Sitzung des Bundesrates am 3. Mai wird Justizminister Thomas Kutschaty den Gesetzentwurf vorstellen und für eine breite Mehrheit für die Bundesratsinitiative werben.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-589 (Nora Gerstenberg).

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