NRW-Arbeitsschutz überprüft das Notfallmanagement in Aufzugsanlagen
Der NRW-Arbeitsschutz überprüft in einer landesweiten Schwerpunktaktion rund 500 Aufzugsanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern. Bei den Kontrollen in den kommenden Wochen geht es vor allem darum, wie im Ernstfall das Notfallmanagement zur Befreiung von Eingeschlos¬senen funktioniert. Bei der Schwerpunktaktion überprüfen die Expertinnen und Experten der Arbeitsschutzverwaltung vor Ort, ob zum Beispiel in den Aufzügen die Möglichkeit zum Notruf vorhanden ist und wie schnell darauf reagiert wird. Dies sollte in der Regel spätestens innerhalb von dreißig Minuten geschehen. Grundsätzlich müssen die Betreiber in einem so genannten Alarm- und Befreiungsplan festhalten, wie die Befreiung von Eingeschlossenen im Ernstfall erfolgt. Darüber hinaus achten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure auch darauf, ob die Aufzugsanlagen technisch in Ordnung sind.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
Der NRW-Arbeitsschutz überprüft in einer landesweiten Schwerpunktaktion rund 500 Aufzugsanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern. Bei den Kontrollen in den kommenden Wochen geht es vor allem darum, wie im Ernstfall das Notfallmanagement zur Befreiung von Eingeschlossenen funktioniert.
Bei der Schwerpunktaktion überprüfen die Expertinnen und Experten der Arbeitsschutzverwaltung vor Ort, ob zum Beispiel in den Aufzügen die Möglichkeit zum Notruf vorhanden ist und wie schnell darauf reagiert wird. Dies sollte in der Regel spätestens innerhalb von dreißig Minuten geschehen. Grundsätzlich müssen die Betreiber in einem so genannten Alarm- und Befreiungsplan festhalten, wie die Befreiung von Einge¬schlossenen im Ernstfall erfolgt. Darüber hinaus achten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure auch darauf, ob die Aufzugsanlagen technisch in Ordnung sind.
Die Kontrollen der 500 Aufzugsanlagen sind Teil einer gemeinsamen Zielvereinbarung des Ministeriums und der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen für einen effizienten Arbeitsschutz. Ziel ist es unter anderem, Beschäftigte und die Öffentlichkeit vor gefährlichen Anlagen und Produkten zu schützen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.
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