Nordrhein-Westfalens Arbeitsschutz startet Kontrollen bei Paketdiensten

Minister Laumann: Faire Arbeitsbedingungen im Versandhandel sind gerade im Weihnachtsgeschäft unverzichtbar

21. November 2018
Paketdienst Kurier Paket

Der staatliche Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen hat seine Aktion „Fairer Versandhandel“ gestartet. Diese soll ganz bewusst in der Vorweihnachtszeit gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen bei Paketzustellern unterstützen. Hierzu finden landesweite Kontrollen von Paketdienstleistern statt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der staatliche Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen hat seine Aktion „Fairer Versandhandel“ gestartet. Diese soll ganz bewusst in der Vorweihnachtszeit gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen bei Paketzustellern unterstützen. Hierzu finden landesweite Kontrollen von Paketdienstleistern statt.
 
„Der Boom im Versandhandel hat in den letzten Jahren gerade in der Vorweihnachtszeit immer wieder zu Berichten über prekäre Arbeitsbedingungen bei Paketdienstleistern geführt“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Bereits im letzten Jahr habe man auf entsprechende Presseberichte durch Sofortkontrollen des Arbeitsschutzes reagiert. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen führe man nun die Arbeitsschutzaktion „Fairer Versandhandel“ durch.
 
Die Botschaft sei klar, so Laumann: „Der Auftragszuwachs im Versandhandel und der Kampf um noch mehr Marktanteile für den Onlinehandel durch immer neue ‚Beschleunigungsversprechen‘ der Händler dürfen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Es gibt klare Vorgaben zu Arbeitszeiten des Fahrpersonals, Sonntagsarbeitsverbot und Arbeitsschutz. Und die müssen eingehalten werden.“
 
Damit sich alle Akteure auf diese klare Haltung des Arbeitsministeriums rechtzeitig einstellen konnten, hat schon im August ein Informationsgespräch mit den relevanten Anbietern und ihren Verbänden stattgefunden. Laumann: „Seit dem Sommer wissen alle: Es wird in diesem Jahr gerade auch in der Vorweihnachtszeit Kontrollen geben und Genehmigungen von Sonn- und Feiertagsarbeit sind nicht zu erwarten.“ Auch bei den Paketdiensten müsse sichergestellt werden, dass sich einzelne „Schwarze Schafe“ keine unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteile gegenüber den Firmen verschaffen, die sich zuverlässig an Recht und Gesetz halten.
 
Wer als Arbeitnehmer oder auch als Kundin oder Kunde Verstöße gegen Arbeitsschutzregelungen im Versandhandel feststellt, kann diese – wie in allen anderen Arbeitsschutzbereichen auch – über die Internetadresse www.arbeitsschutz.nrw.de melden. Zudem gibt es für Arbeitsschutzverstöße in Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsschutz-Hotline, die Sie unter 0211-8553311 erreichen.

Zum Hintergrund:

  • Im Rahmen der Aktion „Fairer Versandhandel“ werden bis Weihnachten landesweit verstärkt Stichproben zu den Arbeitsbedingungen bei Paketdienstleistern von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden (Bezirksregierungen) vorgenommen. Dabei werden vor allem die Arbeitszeiten des Fahrpersonals, die Ladungssicherung sowie die Mitverantwortung der Auftraggeber gegenüber den beauftragten Subunternehmen überprüft. 
  • Angesichts zahlreicher Subunternehmen, die gerade bei der Paketzustellung tätig sind, ist es wichtig, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften nach dem Gesetz auch bei den als Auftraggeber fungierenden Paketdienstleistern liegt. 
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ist in Umsetzung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz als auch nach dem Sonn- und Feiertagesgesetz Nordrhein-Westfalen grundsätzlich verboten. Gesetzliche Branchenausnahmen (z. B. Landwirtschaft, Verkehrsbetriebe etc.) liegen für Versandhandel/Paketzustellung nicht vor. Ausnahmen sind daher nur in wirklichen Not- und Ausnahmesituationen zulässig. Hierzu zählt ein Auftragsüberschuss aufgrund eigener Leistungszusagen grundsätzlich nicht. Auch mit schlechtem Wetter und schwierigen Straßenbedingungen ist in den Wintermonaten grundsätzlich zu rechnen, so dass auch hier nur Extremsituationen Ausnahmen rechtfertigen können. 

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