Nordrhein-Westfalen und Bremen: Gemeinsam gegen Schrottimmobilien

31. August 2012
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Verwahrloste Immobilien stellen zunehmend ein stadtentwicklungspoli­tisches Problem dar. „Solche leer stehenden und verwahrlosten Immo­bilien können negativ auf die benachbarten Gebäude und auf ganze Quartiere ausstrahlen“, sagt NRW-Bauminister Michael Groschek. Des­halb bringen die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen einen ge­meinsamen Antrag für die Änderung der Baugesetzgebung in den Bun­desrat ein.

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Verwahrloste Immobilien stellen zunehmend ein stadtentwicklungspoli­tisches Problem dar. „Solche leer stehenden und verwahrlosten Immo­bilien können negativ auf die benachbarten Gebäude und auf ganze Quartiere ausstrahlen“, sagt NRW-Bauminister Michael Groschek. Des­halb bringen die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen einen ge­meinsamen Antrag für die Änderung der Baugesetzgebung in den Bun­desrat ein.

Modernisierung und Instandsetzung von Schrottimmobilien sind oft un­rentabel und werden daher von den Eigentümern unterlassen. Der Ab­riss ist häufig die letzte Lösung. „Betroffen sind Kommunen in struktur­schwachen Gebieten, aber wir haben auch Leerstände in innerstädti­schen Altbauquartieren mit hohem Identifikationswert“, sagt der Bremer Bausenator Joachim Lohse.

Nach dem Prinzip „Eigentum verpflichtet“ wollen Lohse und Groschek gemeinsam Eigentümer von Schrottimmobilien in angemessenem Um­fang an den Kosten für den Abriss beteiligen. Der gemeinsame Gesetz­gebungsvorschlag von NRW und Bremen im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches sieht vor, dass die bisherige Duldungspflicht in §179 Baugesetzbuch zu einem Handlungsgebot an den Eigentümer fortentwi­ckelt wird.

Der Eigentümer soll sanieren und eine Weiterverwendung für sein Ob­jekt finden, oder er wird an den Kosten für die Beseitigung der Schrott­immobilie beteiligt. Damit erhalten die Kommunen ein städtebauliches Instrument, das eine angemessene Lastenverteilung zwischen Eigen­tümer- und Allgemeininteresse ermöglicht.

Bundesrats-Drucksache 474/12

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