Nordrhein-Westfalen stimmt Zypernhilfen im Bundesrat zu – Strengere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung gefordert

18. April 2013
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Auf Antrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat die Europakammer des Bundesrats den Zypern-Hilfen zugestimmt. NRW-Europaministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Deutschland steht im Rahmen der bestehenden Rettungsmechanismen für den Erhalt des Euro ein. Nur wenn in der Eurozone stabile Verhältnisse herrschen, kann unsere Wirtschaft profitieren. Aber wir dürfen die Lasten für die Rettung der zyprischen Banken nicht einseitig dem Steuerzahler, sondern auch den vermögenden Eigentümern und Gläubigern der Bank auferlegen. Dass ursprünglich Kleinanleger unter 100.000 Euro zur Rekapitalisierung des zyprischen Bankensektors herangezogen werden sollten, war eine grobe Fehlentscheidung der Bundesregierung, die für große Unruhe gesorgt hat. Dies hat das Vertrauen in die Sicherheit von Spareinlagen international erschüttert.“ Mitgetragen wurde die Antragstellung auch von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien teilt mit:

Auf Antrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat die Europakammer des Bundesrats den Zypern-Hilfen zugestimmt.

NRW-Europaministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Deutschland steht im Rahmen der bestehenden Rettungsmechanismen für den Erhalt des Euro ein. Nur wenn in der Eurozone stabile Verhältnisse herrschen, kann unsere Wirtschaft profitieren. Aber wir dürfen die Lasten für die Rettung der zyprischen Banken nicht einseitig dem Steuerzahler, sondern auch den vermögenden Eigentümern und Gläubigern der Bank auferlegen. Dass ursprünglich Kleinanleger unter 100.000 Euro zur Rekapitalisierung des zyprischen Bankensektors herangezogen werden sollten, war eine grobe Fehlentscheidung der Bundesregierung, die für große Unruhe gesorgt hat. Dies hat das Vertrauen in die Sicherheit von Spareinlagen international erschüttert.“

Mitgetragen wurde die Antragstellung auch von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die Finanzminister der Eurozone hatten sich nach langen Verhandlungen am 12. April darauf verständigt, Zypern ein Darlehen in Höhe von zehn Milliarden Euro aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unter Einschluss des Internationalen Währungsfonds zu genehmigen. Der Bundestag wird den Beschlüssen voraussichtlich ebenfalls heute zustimmen. Um die Informations- und Mitwirkungsrechte des Bundesrates zu wahren, hatte sich Nordrhein-Westfalen für das Eilverfahren der Europakammer eingesetzt.

Ministerin Schwall-Düren: „Ich begrüße ausdrücklich, dass nunmehr nur Vermögen über 100.000 Euro belastet werden. Im Gegenzug zu den europäischen Finanzhilfen müssen in Zypern jetzt aber Strukturreformen durchgeführt und der Haushalt konsolidiert werden. Dringend notwendig sind die Verkleinerung des zyprischen Bankensektors, strengere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung sowie die Erhöhung von Niedrigsteuersätzen.“

Der Bundesrat fordert, dass Zypern bei der Umsetzung wirtschaftlicher Reformen unterstützt wird. Insbesondere solle dabei Kleinen und Mittleren Unternehmen geholfen werden sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit erfolgen. Problematisch sei die Heranziehung des ESM zur direkten Rekapitalisierung von Banken, weshalb nach Auffassung des Bundesrates die Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion weiter zu verbessern ist.


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