Nordrhein-Westfalen setzt Akzente bei der Justizministerkonferenz in Eisenach

7. Juni 2018

Minister der Justiz Peter Biesenbach zeigt sich hoch zufrieden nach der 89. Justizministerkonferenz in Eisenach im Freistaat Thüringen. Alle aus seinem Ministerium eingebrachten Themen wurden teilweise einstimmig und teilweise mehrheitlich beschlossen.

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Minister der Justiz Peter Biesenbach zeigt sich hoch zufrieden nach der 89. Justizministerkonferenz in Eisenach im Freistaat Thüringen. Alle aus seinem Ministerium eingebrachten Themen wurden teilweise einstimmig und teilweise mehrheitlich beschlossen.
 
So soll in Nordrhein-Westfalen ein Standort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten, ein sogenannter Commercial Court geschaffen werden. Ein in englischer Sprache verhandelndes Zivilgericht ist nach dem Brexit von wichtiger Bedeutung.
 
Volle Zustimmung erhielten auch die Überlegungen der Landesjustizminister zur Reform des Betreuungsrechts.
 
Eine Mehrheit sprach sich für ein Gesichtsverhüllungsverbot von Prozessbeteiligten aus. Bislang gibt es dazu keine gesetzliche Vorgabe. Im Sinne der Wahrheitsfindung sei eine Verhandlungsführung nur von Angesicht zu Angesicht möglich. Mimik und Gestik der Beteiligten müssen dabei erkennbar sein.
 
Kinderpornografie und Kindesmissbrauch – auch im Darknet – sollen besser bekämpft werden können. Dazu sollen Ermittler auch die Möglichkeit bekommen mit computergeneriertem Material Täter zu ködern und ding-fest zu machen.
 
Nach der erfolgreichen Etablierung in Nordrhein-Westfalen sollen in allen Bundesländern Opferschutzbeauftragte tätig werden und zusammenarbeiten. Die Erfahrungen nach der Amokfahrt von Münster haben gezeigt, wie wichtig eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und Angehörige ist.
 
Die Themen wurden in Anwesenheit der Bundesjustizministerin Katarina Barley beschlossen.
 
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Die Konferenz ist ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben keinen Rechtssetzungscharakter. Von ihnen können aber maßgebliche Impulse ausgehen. Mit möglichen Bundesratsinitiativen kann dann der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert werden.

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