Gesetzentwurf zur Landarztquote: Nordrhein-Westfalen geht mutig voran

5. Juni 2018
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute den Gesetzentwurf der Landesregierung sowie weitere Eckpunkte zur Umsetzung der Landarztquote vorgestellt. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum auf den Weg gebracht.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute den Gesetzentwurf der Landesregierung sowie weitere Eckpunkte zur Umsetzung der Landarztquote vorgestellt. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum auf den Weg gebracht.
 
„Nordrhein-Westfalen betritt hier absolutes Neuland. Bislang hat noch kein Bundesland die gesetzlichen Weichen für die Umsetzung der Landarztquote gestellt. Wir gehen hier mutig voran und wollen damit auch andere Bundesländer motivieren, diesen Schritt zu gehen“, erklärte Laumann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe gezeigt, dass nicht ausschließlich ein hervorragendes Abitur den Weg in die Medizin eröffnen dürfe. Vielmehr müsse sich die Auswahl der Studierenden mehr an den Bedarfen der medizinischen Versorgung orientieren.
 
„Über eine Vorabquote werden wir voraussichtlich 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen an Bewerber vergeben können, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Geplant ist, dass das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) als zuständige zentrale Vergabestelle mit der Wahrnehmung der Aufgaben betreut wird, unter anderem mit der Durchführung des Auswahlverfahrens. Das LZG wird auch die Vergabe der Studienplätze evaluieren“, erläuterte der Minister.
 
Zu den Auswahlkriterien der Medizinstudenten sagte Laumann: „In die Auswahl der Studierenden werden neben der Abiturnote Kriterien wie die Berufsausbildung und Berufserfahrung einfließen. Und: Patientenorientierung in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Daher ist zudem geplant, im Rahmen eines standardisierten Tests die Eignung zur Tätigkeit als Landarzt zu überprüfen.“
 
Der Minister stellte zudem die Weiterentwicklung des Hausarztaktionsprogramms (HAP) vor. „Das Hausarztaktionsprogramm konzentriert sich ab sofort wieder auf Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern. Gleichzeitig werden die finanziellen Anreize zur Niederlassung und Anstellung von Hausärzten in Gebieten erhöht, in denen infolge einer ungünstigen Altersstruktur der Hausärzteschaft künftig eine Unterversorgung drohen kann. Denn immer öfter gibt es Versorgungsengpässe im ländlichen Raum, vor allem kleineren Kommunen fehlen Hausärzte. Mit dem überarbeiteten HAP wird ein größerer Anreiz geschaffen, sich dort niederzulassen“, sagte Laumann. Darüber hinaus können Einzelförderungen von bis zu 60.000 Euro ab sofort von Hausärzten in 160 Kommunen als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Bislang lag die Höchstfördersumme bei bis zu 50.000 Euro.
 
Das HAP ist 2009 eingeführt worden. Bislang wurden 265 Förderanträge bewilligt. Im Zuge dessen wurden bislang rund zehn Millionen Euro an Fördermitteln investiert. Die aktualisierten Förderlisten mit den insgesamt 160 Kommunen und weitere Informationen zum HAP sind unter www.hausarzt.nrw.de abrufbar.
 
Weitere Informationen finden Sie in den vier Anlagen im Download-Bereich.
 

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