Nordrhein-Westfalen fördert Gleis- und Streckenerneuerung mit 2,4 Millionen Euro

Minister Wüst: So kommen mehr Güter auf die Schiene

26. September 2019
2019-09-25 - Übergabe Förderbescheid Güterverkehr VM NRW

Erneut fördert das Land Nordrhein-Westfalen Projekte von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen).

Verkehr

Erneut fördert das Land Nordrhein-Westfalen Projekte von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen). Verkehrsminister Hendrik Wüst hat am Mittwoch (25.09.2019) zwölf Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen Euro übergeben.
 
Zu den Empfängern gehören Vorhaben der

  • Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft (RSVG) mit Sitz in Troisdorf,
  • Duisburger Hafen AG (duisport),
  • Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK),
  • Kreisbahn Siegen-Wittgenstein mit Sitz in Siegen,
  • LWS Lappwaldbahn Service GmbH im Hafen Saerbeck,
  • Mindener Kreisbahnen (MKB),
  • Dortmunder Eisenbahn der Captrain Deutschland. 
„Die Schienen der NE-Bahnen schließen die Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte an die Hauptstrecke der Bahn an und helfen, tausende von Lkw-Fahrten zu vermeiden. So holen wir langfristig Güter von der Straße auf die Schiene“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst bei der Übergabe der Förderbescheide.
 
Hintergrund:
Während die Deutsche Bahn und ihr Streckennetz dem Bund gehören, verfügen rund 70 kommunale und private Eisenbahnunternehmen allein in Nordrhein-Westfalen über ein öffentlich zugängliches Schienennetz von etwa 1.500 Gleiskilometern. Um den Investitionsstau auf den Strecken dieser öffentlichen, nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) aufzulösen, hatte die Landesregierung die Infrastrukturförderung aus Landesmitteln im Jahr 2018 wiedereingeführt. Für die Jahre 2018 und 2019 stehen insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung, davon sind jetzt bereits 11 Millionen Euro vergeben.
 
Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken sowie Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind.
 
Die Bundesförderung für NE-Bahnen ist im Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) geregelt. Die Bundesförderung für die NE-Bahnen sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen für NE-Bahnen im Fernverkehr vor. Das Land ergänzt die 50 prozentige Bundesförderung um weitere 40 Prozent und kann zudem auch den Erhalt und die Erneuerung auf Nahbereichsstrecken mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent bezuschussen.
 
Hinweis: Fotos von der Übergabe der Förderbescheide finden Sie hier (Passwort: Herbst2019) zum Download (Quellenangabe: VM/Mark Keppler)
 

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