Nordrhein-Westfalen bringt Initiative für gute Arbeit an Hochschulen und Forschungsinstituten in Bundesrat ein / Mehr Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland

3. Mai 2013
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Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit Hamburg und Baden-Württemberg einen Gesetzesantrag zur Eindämmung befristeter Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Bundesrat eingebracht. Wissenschaftsministerin Schulze sagte in Berlin: „Wir machen uns stark für bessere Berufsperspektiven und mehr Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland. Damit Wissenschaft als Beruf attraktiv bleibt, wollen wir die Position der Beschäftigten im Wissenschaftsbetrieb stärken, Mindestlaufzeiten für Befristungen festlegen und den Stellenwert der Tarifpartner ausbauen.“

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Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit Hamburg und Baden-Württemberg einen Gesetzesantrag zur Eindämmung befristeter Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Bundesrat eingebracht. Wissenschaftsministerin Schulze sagte in Berlin: „Wir machen uns stark für bessere Berufsperspektiven und mehr Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland. Damit Wissenschaft als Beruf attraktiv bleibt, wollen wir die Position der Beschäftigten im Wissenschaftsbetrieb stärken, Mindestlaufzeiten für Befristungen festlegen und den Stellenwert der Tarifpartner ausbauen.“

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzesantrages sind:

  • Einführung von gesetzlich gesicherten Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse;
  • Koppelung der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen an die Laufzeit der zugrunde liegenden Drittmittelfinanzierung. Diese Regelung soll auch für nichtwissenschaftliches Personal in Drittmittelprojekten gelten;
  • Keine Anrechnung von Elternzeit, Betreuungs- und Pflegezeiten auf die zulässigen Höchstbefristungsgrenzen;
  • Keine Anrechnung von Arbeitszeiten während des Masterstudiums;
  • Wegfall der Tarifsperre, so dass die Tarifvertragsparteien zukünftig die Regelungen leichter an aktuelle Entwicklungen anpassen können.


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

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