Nordrhein-Westfalen bringt Bundesratsinitiative zur Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch ein

Landesregierung appelliert an Bundestag und Bundesrat, gemeinsames, starkes Zeichen zum besseren Schutz von Kindern gegen Missbrauch zu setzen

3. Juli 2020
phb Justiz Paragraph

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das erklärte Ziel, Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen und diese abscheulichen Straftaten konsequent und härter als bisher zu ahnden.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das erklärte Ziel, Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen und diese abscheulichen Straftaten konsequent und härter als bisher zu ahnden. Die schrecklichen Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster in den vergangenen Wochen und Monaten haben offengelegt, dass sexueller Missbrauch von Kindern, ebenso wie der Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, keine Randphänomene sind. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafrechts bei sexuellem Missbrauch von Kindern sowie bei Verbreitung und Besitz von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern in den Bundesrat eingebracht.
 
Kernstück des Gesetzentwurfs ist eine Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch von Kindern und somit die Hochstufung der einzelnen Straftatbestände von einem Vergehen zu einem Verbrechen. Auch bei dem Straftatbestand, der die Verbreitung und den Besitz von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern unter Strafe stellt, sind Strafverschärfungen vorgesehen.

„Die zunehmenden Fahndungserfolge zeigen die grausame Wahrheit: Sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie der Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, von denen selbst Säuglinge betroffen sind, sind keine Einzelfälle. Wir alle - Politik, Justiz und Gesellschaft sind gefordert, diesen widerwärtigen Sumpf trocken zu legen und die Schwächsten unserer Gesellschaft so gut es geht zu schützen. Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist niemals nur ein Vergehen, sondern immer ein abscheuliches Verbrechen“, sagt Familienminister Joachim Stamp.

Mit der Bundesratsinitiative möchte Nordrhein-Westfalen erreichen, dass Straftaten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern betreffen, auch immer als Verbrechen geahndet werden müssen. Es soll auch grundsätzlich keine Bewährungsstrafe geben, wenn sich jemand an der Vergewaltigung von Kindern beteiligt.
 
Zustimmend erklärt Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Kinder sind die Schwächsten unserer Gesellschaft. Der Kinderschutz und der Kampf gegen Kindesmissbrauch hat für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen oberste Priorität. Wir setzen in diesem Bereich verstärkt Personal ein und statten unsere Ermittler mit hochmoderner Technik aus, um den Verfolgungsdruck bei den Tätern zu erhöhen. Nun haben wir zusätzlich die Straftatbestände und Strafrahmen angepasst. Auch Begrifflichkeiten sind wichtig. Wir dürfen nichts beschönigen. Wir müssen die Darstellungen von Kindesmissbrauch auch so nennen! Das ist keine Pornographie, das ist Missbrauch!“
 
Im Bundesrat erklärte Familienminister Stamp: „Die Opfer sind oftmals für ihr gesamtes Leben traumatisiert. Deshalb müssen auch der Besitz und die Verbreitung von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern schnellstmöglich härter bestraft werden.“ Der Minister richtete einen Appell an die Mitglieder des Bundesrats und Bundestags, die Gesetzesinitiative aus Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und im Interesse der Kinder keine Zeit bei der Verschärfung des Strafrechts verstreichen zu lassen. „Wenn es Änderungsbedarf bei den Beteiligten geben sollte, sind wir gesprächsbereit. Unser Anliegen ist, das unermessliche Leid der Kinder konsequent zu bekämpfen. Wir bitten, im Interesse und zum Schutz unserer Kinder, ein starkes, gemeinsames Zeichen im Kampf gegen Kindesmissbrauch zu setzen.“
 

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