Nordrhein-Westfalen begrüßt Kabinettsbeschluss für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“

28. August 2019
Ministerpräsident Armin Laschet

Die Landesregierung begrüßt die Verabschiedung des Gesetzentwurfes für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ durch das Bundeskabinett als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung begrüßt die Verabschiedung des Gesetzentwurfes für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ durch das Bundeskabinett als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“.
 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Dies ist der erste bedeutende Meilenstein seitens des Bundes auf dem Weg zu einem gelungenen Strukturwandel. Wir wollen die Eins-zu-Eins-Umsetzung des Klimakonsenses zur Kohle. Nordrhein-Westfalen ist bereit, beim Klimaschutz Tempo zu machen und beim Kohleausstieg entschlossen voran zu gehen. Für diesen ambitionierten Plan braucht es zwingend die Akzeptanz der Mitarbeiter in den betroffenen Unternehmen und der Bürger vor Ort. Die erste Grundlage dafür ist nun geschaffen.“
 
Mit dem Gesetz bringt die Bundesregierung Mittel in Höhe von mehr als 15 Milliarden Euro für das Rheinische Revier und die besonders betroffenen Standorte von Steinkohlekraftwerken im Ruhrgebiet auf den Weg. Damit wird die zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Kohleländer getroffene Verabredung einer Eins-zu-Eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kommission mit Blick auf die Strukturhilfen eingelöst. 
 
„Die Strukturmittel des Bundes müssen investiert werden in die Entwicklung neuer industrieller Arbeitsplätze. Wir müssen wettbewerbsfähiger werden. Priorität muss die Stärkung der Forschung und die Förderung von Kraftwerken zur Speicherung von Energie im Dienste der Energiewende für ganz Deutschland sein“, so Ministerpräsident Armin Laschet weiter. „Entscheidend für einen erfolgreichen Strukturwandel ist nicht allein der Umfang der bereitgestellten Mittel. Es kommt nun darauf an, dass die Mittel für Projekte eingesetzt werden, mit denen gezielte Impulse für nachhaltiges Wachstum in den betroffenen Regionen und eine erfolgreiche Energiewende gesetzt werden. Die Landesregierung wird die vielfältigen Planungen vor Ort weiterhin unterstützen. Die Herausforderungen sind riesig, aber mit dem heutigen Signal aus Berlin erhalten wir Planungssicherheit über die gesamte Strecke bis zum endgültigen Kohleausstieg. Das verleiht unseren Bemühungen für einen substantiellen Fortschritt beim Klimaschutz kräftigen Rückenwind. Die nächsten Schritte sind klar: Sicherheit für die betroffenen Mitarbeiter, ein klarer Reduktionspfad für die Kohle und Entlastungen für die energieintensive Industrie. Diese weiteren Bestandteile der Kommissionsempfehlungen müssen in den nächsten Wochen und Monaten auch auf den Weg gebracht werden.“
 
Der Ministerpräsident bekräftigte erneut, dass der gesamte Prozess weiterhin in einem engen Schulterschluss von Region, Land und Bund gestaltet werden muss. „Die Förderung durch den Bund und das Land muss optimal verzahnt und am maximalen Beitrag zur regionalen Entwicklungsstrategie ausgerichtet werden. Die intensiven, aber zugleich konstruktiven und erfolgreichen Abstimmungsprozesse im Vorfeld der heutigen Entscheidung werden wir im Rahmen des im Gesetz vorgesehenen Bund-Länder-Koordinierungsgremiums fortsetzen.“ 

Hintergrund

Der heute durch das Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf basiert auf den am 22. Mai 2019 verabschiedeten Eckpunkten für ein Strukturstärkungsgesetz beziehungsweise auf den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“.

Die Landesregierung hat den Prozess von Beginn an intensiv begleitet und sich für die Belange der betroffenen Regionen eingesetzt. In dem Gesetzentwurf sind verschiedene Bausteine eines umfassenden strukturpolitischen Instrumentariums angelegt, mit denen eine angemessene Flankierung der in den Braunkohlerevieren sowie an den besonders betroffenen Standorten von Steinkohlekraftwerken anstehenden Transformation erfolgen kann. Wesentliche Bestandteile sind:
  • Ein Investitionsgesetz Kohleregionen, mit dem den Braunkohleländern auf Grundlage des Artikel 104b des Grundgesetzes Investitionshilfen in einem Umfang von bis zu 14 Milliarden Euro bis 2038 zur Verfügung gestellt werden. Auf das Rheinische Revier entfallen davon rund 5 Milliarden Euro.
  • Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken in Höhe von 1 Milliarde Euro, an denen die betroffenen Standorte im Ruhrgebiet erheblich partizipieren werden.
  • Maßnahmen unter anderem in den Bereichen
    • Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung
    • Energiewende und Klimaschutz sowie
    • Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
      die durch den Bund im einem Umfang von insgesamt 26 Milliarden Euro bis 2038 in den Braunkohlerevieren unmittelbar im Rahmen seiner Zuständigkeit durchgeführt werden.
Darüber hinaus werden weitere bestehende Förderprogramme des Bundes für die Braunkohlereviere erweitert. Auch die Ansiedlung von Bundeseinrichtungen in den Revieren ist Bestandteil des Maßnahmenpaketes. Bei der Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen stimmen sich der Bund und die Länder in einem neu einzurichtenden Koordinierungsgremium auf Staatssekretärsebene ab.
 
 

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